Die Warnliste, die Liste der Endverfügungen nach Art. 34 FINMAG und die Liste der eingesetzten Untersuchungsbeauftragten geben Hinweise auf möglicherweise oder effektiv schädigendes Verhalten gewisser Akteure auf dem Finanzmarkt. Um Anleger, Gläubiger oder Versicherte vor Gefahren zu warnen, publiziert die FINMA jeweils die drei aktuellsten Einträge aus diesen Listen gebündelt auf dieser Seite.
Die Warnliste umfasst Unternehmen und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit auf dem Finanzmarkt ausüben. Ein Eintrag auf der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ausgeübte Aktivität illegal ist.
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Bei schwerer Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen kann die FINMA ihre Verfügung nach Eintritt der Rechtskraft ganz oder teilweise veröffentlichen.
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