Die FINMA ist für Massnahmen zur Stabilisierung der den Finanzmarktgesetzen unterstehenden Unternehmen im Krisenfall, zur Notfall- und Abwicklungsplanung von Beaufsichtigten bis hin zur Durchführung von Sanierungs-, Liquidations- und Insolvenzverfahren zuständig.
Die Kompetenzen der FINMA im Bereich Recovery und Resolution in den verschiedenen Aufsichtsbereichen gehen unterschiedlich weit. Sie umfassen die präventiv wirkende Aufsichtstätigkeit, die Intervention im akuten Krisenfall und auch die Abwicklung von solventen oder insolventen Unternehmen. Die FINMA kann Recovery- und Resolution-Massnahmen bei bewilligten und nicht bewilligten Instituten ergreifen, ebenso bei Konzernobergesellschaften und wesentlichen Gruppengesellschaften von Finanz- und Versicherungsgruppen.