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Finanzsanktion

Anpassung des Verordnungsanhangs 2 über Massnahmen gegenüber "Al-Qaïda" und den Taliban

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 2. November 2009 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung "Al-Qaïda" oder den Taliban (SR 946.203) geändert. Mit der Änderung werden vier Organisationen gestrichen. Diese Anpassung steht im Zusammenhang mit entsprechenden Beschlüssen der UNO und tritt am 5. November 2009 in Kraft. Der Verordnungsanhang ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abrufbar.
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