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Internationale Sanktion

Anpassung des Verordnungsanhangs über Massnahmen gegenüber Simbabwe

Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 23. Februar 2010 den Anhang 2 zur Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe (SR 946.209.2) angepasst. Die Namen von 6 natürlichen Personen und 9 Unternehmungen wurden gestrichen. Die Anpassung tritt am 26. Februar 2010 in Kraft. Der Anhang ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abrufbar.
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