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Medienmitteilung
2011

FINMA Rundschreiben zu den Vergütungssystemen: Ablauf der Übergangsfrist, Fortschritte sind zu erkennen

Für Finanzinstitute, die dem FINMA Rundschreiben 2010/01 (Vergütungssysteme) unterstehen, ist die Übergangsfrist zur Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen am 31. Dezember 2010 abgelaufen. Die betroffenen Finanzinstitute müssen nun der FINMA bis Ende April 2011 einen Umsetzungsbericht einreichen. Die FINMA hat heute Leitlinien für diese Berichterstattung veröffentlicht. Die ersten Erkenntnisse aus der Aufsichtstätigkeit im 2010 deuten darauf hin, dass in wichtigen, durch das Rundschreiben abgedeckten Bereichen, Fortschritte erzielt werden, wenn auch noch nicht bei allen Finanzinstituten in gleichem Masse.

Das im Oktober 2009 veröffentlichte FINMA-Rundschreiben 2010/01 zu den Vergütungssystemen räumte den betroffenen Banken und Versicherern eine Übergangsfrist bis am 1. Januar 2011 ein, um die entsprechenden Bestimmungen umzusetzen. Die Finanzinstitute müssen nun der FINMA bis Ende April 2011 einen entsprechenden Umsetzungsbericht einreichen. Die FINMA hat für diesen Umsetzungsbericht Leitlinien veröffentlicht, die bei der Erstellung dieses Berichts zu berücksichtigen sind.

Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit 2010 hat die FINMA beobachtet, dass die betroffenen Finanzinstitute ihre Vergütungspraktiken angesichts der Prinzipien  des Rundschreibens und der Bedürfnissedes Marktes überarbeiten. Die FINMA stellte Fortschritte in Bezug auf die Corporate Governance der Vergütungen fest. Unter anderem nahm der Verwaltungsrat der Institute  bei den Vergütungen seine Verantwortung direkter wahr und das Risikomanagement sowie das interne Audit wurden stärker einbezogen. Auch wenn noch nicht alle Finanzinstitute gleich weit sind, erkannte die FINMA 2010 Bemühungen der Finanzinstitute, ihre Vergütungsinstrumente neu zu gestalten und diese besser auf die Risiken und eine langfristige Performance auszurichten. Dazu wurde beispielsweise der prozentuale Baranteil am Bonus reduziert, der Prozentanteil der aufgeschobenen Vergütungen wurde erhöht, die daran geknüpften Bedingungen wurden verschärft und es wurden Höchstgrenzen für die Gesamtvergütungen der einzelnen Manager eingeführt.

Kontakte

Dr. Alain Bichsel, Leiter Kommunikation, Tel. +41 (0)31 327 91 70, alain.bichsel@finma.ch 

FINMA-Mitteilung 20 Vergütungssysteme von Finanzinstituten

Zuletzt geändert: 19.01.2011 Grösse: 0.76  MB
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2010/01 FINMA-Rundschreiben "Vergütungssysteme" (21.10.2009) - In Kraft bis 30.06.2017

Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten

Zuletzt geändert: 03.12.2015 Grösse: 0.17  MB
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