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Medienmitteilung
2011

UBS-Kundendaten: Bundesgericht bestätigt Entscheid der FINMA

Am 18. Februar 2009 ordnete die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA die Herausgabe einer klar begrenzten Zahl von UBS-Kundendaten an US-Behörden an, um eine drohende Anklage durch die US-Behörden und damit eine akute Bedrohung der Liquidität und Stabilität der Bank zu vermeiden. Das Bundesgericht hält nun mit seinem heutigen Entscheid in letzter Instanz fest, dass diese Anordnung der FINMA angesichts der damaligen Ausgangslage rechtmässig war. 
Eine Anklage der UBS durch die US-Strafbehörde im Februar 2009 hätte nach damaliger Einschätzung der FINMA die Liquiditätssituation und damit die Existenz der Bank insgesamt akut bedroht. Angesichts der Grösse und Vernetzung von UBS in der Schweiz gefährdete dies auch die Stabilität des Finanzplatzes. Die finanzielle Situation und die Führung der Bank sowie die allgemeine Lage an den internationalen Finanzmärkten waren zum fraglichen Zeitpunkt ausserordentlich labil. Die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung von UBS und der Schutz der für die Schweizerische Volkswirtschaft systemrelevanten Funktionen war unter den damaligen Umständen völlig ausgeschlossen. In Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages suchte die FINMA mit ihrem Entscheid daher, die unmittelbare Gefahr sowohl für die Gläubiger als auch für das Funktionieren des Schweizer Finanzsystems abzuwenden. Die Verpflichtung, in dieser Ausnahmesituation als ultima ratio so handeln zu müssen, legte die FINMA dem Bundesrat rechtzeitig und transparent dar.

Das Bundesgericht entschied nun heute, dass die FINMA unter den damaligen Umständen berechtigt war, diesen Entscheid zu treffen. Es hebt damit letztinstanzlich den anderslautenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes vom 5. Januar 2010 auf. Die FINMA wird den Entscheid des Bundesgerichts sorgfältig analysieren, sobald er ausformuliert vorliegt.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
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