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Internationale Sanktion

Anpassung der Verordnungsanhänge 2 und 3 über Massnahmen gegenüber Libyen

Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 21. September 2011 die Anhänge 2 und 3 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen angepasst. In Anhang 2 Liste B wurde ein Unternehmen gestrichen, in Anhang 3 Liste B wurden zwei Unternehmen und Organisationen gestrichen. Die Anpassung tritt am 23. September 2011 in Kraft. Die Verordnungsanhänge sind auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) abrufbar.

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