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2012

FINMA passt Rundschreiben zur Offenlegung von Eigenmitteln an

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ergänzt wie angekündigt ihr Rundschreiben «Eigenmittel-Offenlegung Banken» mit Punkten, die jüngst vom Basler Ausschuss neu definiert wurden.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ergänzt wie in der Medienmitteilung vom 18. Juli 2012 bereits angekündigt ihr Rundschreiben «EM-Offenlegung Banken» (FINMA-RS 2008/22). Damit werden einige bisher im Rundschreiben noch nicht definierte Punkte geklärt. Konkret geht es um die Frage, wie Banken unter Basel III über ihre anrechenbaren Eigenmittel informieren müssen. Dies geschieht auf der Basis der jüngst für diesen Bereich vom Basler Ausschuss beschlossenen Standards. Daneben konkretisiert das Rundschreiben die Offenlegungspflichten systemrelevanter Banken im Rahmen der Schweizer Too-Big-To-Fail-Regulierung. Das Rundschreiben wird wie vorgesehen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

2008/22 FINMA-Rundschreiben "Offenlegung Banken" (20.11.2008)

Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit der Eigenmittelunterlegung bei Banken

Zuletzt geändert: 29.10.2014 Grösse: 0.4  MB
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