Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA legt heute die definitiven Rundschreiben "Prüfwesen" und "Prüfgesellschaften und leitende Prüfer" vor. Diese dienen als Grundlage für die Neuausrichtung im Prüfwesen. Die Rundschreiben treten am 1. Januar 2013 in Kraft.
Die Prüfgesellschaften spielen in ihrer Funktion als verlängerter Arm der FINMA im Schweizer Aufsichtskonzept eine zentrale Rolle. Ziel der FINMA ist es, mit den beiden heute vorgelegten Rundschreiben die Zusammenarbeit mit den Prüfgesellschaften noch wirksamer zu gestalten und stärker an den konkreten Aufsichtszielen der FINMA auszurichten.
Zahlreiche Reaktionen auf die Anhörung
Das Echo auf die Entwürfe zu den beiden Rundschreiben war gross. Die Ziele, welche die FINMA mit der Neuausrichtung des Prüfwesens verfolgt, wurden von den meisten Anhörungsteilnehmern im Grundsatz unterstützt. Die Änderungsvorschläge betrafen hauptsächlich die Risikoanalyse, die Trennung von Rechnungs- und Aufsichtsprüfung, das Verhältnis zur internen Revision, die Berichterstattung sowie die Zulassungsvoraussetzungen für Prüfgesellschaften und leitende Prüfer sowie die Unabhängigkeitserfordernisse.
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick
Die FINMA analysierte die Stellungnahmen eingehend und nahm im Vergleich zu den ursprünglichen Entwürfen in verschiedenen Punkten Anpassungen vor. Die wichtigsten Anpassungen im Einzelnen:
- Übergangsbestimmungen: Um eine möglichst reibungslose Einführung der Rundschreiben zu ermöglichen, gibt es Übergangsbestimmungen, die den Besonderheiten der einzelnen Aufsichtsbereiche Rechnung tragen.
- Risikoanalyse: Die Risikoanalyse der überprüften Gesellschaften bildet eine wesentliche neue Anforderung für die Prüfgesellschaften. Die Erwartungen an diese Risikoanalyse werden im definitiven Rundschreiben konkretisiert.
- Prüfungsgrundsätze: Die in der Aufsichtsprüfung anwendbaren Prüfungsgrundsätze werden erweitert ausgebaut, einzeln aufgeführt und erläutert. Dabei handelt es sich um prinzipienbasierte Regelungen, die in Anlehnung an ausgewählte Schweizer Prüfstandards mit entsprechender Eignung für die Zwecke der Aufsichtsprüfung formuliert wurden.
- Trennung von Aufsichts- und Rechnungsprüfung: Wo dies zweckmässig erscheint, darf sich die Prüfgesellschaft in der Aufsichtsprüfung auf die Ergebnisse der Rechnungsprüfung abstützen.
- Verhältnis zur internen Revision: Unter gewissen Voraussetzungen darf sich die Prüfgesellschaft in der Aufsichtsprüfung auf Fakten abstützen, die von der internen Revision der beaufsichtigten Unternehmen ermittelt wurden. In jedem Fall ist aber die Prüfgesellschaft für die Prüfung verantwortlich und muss das Prüfurteil abgeben.
Das Rundschreiben "Prüfwesen" und das Rundschreiben "Prüfgesellschaften und leitende Prüfer" treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Sie ersetzen das bisherige FINMA-Rundschreiben 2008/41 "Prüfwesen" und damit die Rundschreiben der Vorgängerbehörden der FINMA.
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