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2013

Kollektivanlagen-Konkursverordnung tritt in Kraft

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt am 1. März 2013 die Kollektivanlagen-Konkursverordnung-FINMA in Kraft. Die neue Verordnung konkretisiert die konkursrechtlichen Bestimmungen des Kollektivanlagengesetzes und legt fest, wie Konkursverfahren durchgeführt werden. Sie macht die Handlungsoptionen und Verfahrensschritte der FINMA im Rahmen einer Konkursabwicklung transparent. 
Die Anhörung zur Kollektivanlagen-Konkursverordnung-FINMA (KAKV-FINMA) rief wenig Reaktionen hervor. Der Anhörungsentwurf wurde positiv aufgenommen. Den vereinzelt vorgebrachten Verbesserungsvorschlägen konnte durch entsprechende Anpassungen Rechnung getragen werden. Materielle Änderungen ergaben sich im Verhältnis zur Anhörungsvorlage kaum. Die wenigen Anpassungen sind darauf zurückzuführen, dass die zwischenzeitlich erfolgte Revision des Kollektivanlagengesetzes in der definitiven Version der KAKV-FINMA berücksichtigt wurde.

Hintergrund

Die FINMA ist seit 1. September 2011 zuständig für die Eröffnung und Durchführung von Konkursen über Bewilligungsträger von Kollektivanlagen. Sie hat zudem die Befugnis, für diesen Bereich konkrete Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Von dieser macht die FINMA durch die vorliegende Verordnung Gebrauch. Bei dieser Verordnung handelt es sich um ein in sich geschlossenes und umfassendes Regelwerk. Neben allgemein konkursrechtlichen Vorschriften beinhaltet die KAKV-FINMA auch spezifische Regelungen für die diversen Kategorien von Bewilligungsträgern. Dies steigert die Transparenz des behördlichen Handelns und verbessert den Schutz der Anleger und der Gläubiger.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
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Kollektivanlagen- Konkursverordnung-FINMA, KAKV-FINMA

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