News

Medienmitteilung
2013

FINMA-Rundschreiben «Limitierung gruppeninterner Positionen – Banken» tritt in Kraft

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt auf den 1. Juli 2013 ein neues Rundschreiben zur Reduktion gruppeninterner finanzieller und operativer Abhängigkeiten bei Banken in Kraft. Es umfasst Massnahmen, die von einer detaillierten Berichterstattung bis zu einer strengen Limitierung bestimmter Positionen reichen. Damit konkretisiert die FINMA ihre langjährige Aufsichtspraxis bei Instituten, die Teil einer ausländischen Finanzgruppe sind und hohe gruppeninterne Risikopositionen halten.
Das neue Rundschreiben «Limitierung gruppeninterner Positionen – Banke» begrenzt die gruppeninternen Forderungen und Eventualverbindlichkeiten nach qualitativen und quantitativen Kriterien. Zur Bestimmung von konkreten Massnahmen berücksichtigt die FINMA die Komplexität der Gruppenstruktur, die Solvenz der involvierten Gegenparteien, die Jurisdiktion, in der die Gruppe ihren Sitz hat, oder die Möglichkeit einer angemessenen und transparenten Aufsicht über die Gruppe.

Reduktion der Komplexitätsrisiken internationaler Finanzgruppen

Das neue Rundschreiben regelt Risiken, die sich aus der Globalisierung des Bankgeschäfts ergeben. Oft weicht die Deckung der verschiedenen Geschäftsbereiche von Banken sowohl auf lokaler als auch auf operationeller Ebene von jener der rechtlichen Bankeinheiten ab. Das Rundschreiben will daher einen Ausgleich schaffen zwischen bankbetrieblichen Interessen (Effizienzsteigerung) und dem aufsichtsrechtlichen Interesse an Transparenz und Überschaubarkeit der gruppeninternen Verflechtungen. Dabei hat die FINMA den Anpassungsvorschlägen aus der Anhörung interessierter Kreise weitgehend Rechnung getragen.

Zweckmässigkeit des Risikoschutzes

Grundlage für das Rundschreiben ist die Eigenmittelverordnung (ERV). Laut der ERV können die gruppeninternen Positionen unter bestimmten Voraussetzungen von den Bestimmungen über die Risikoverteilung ausgeschlossen werden. Anlässlich der jüngsten Revision der ERV hat der Gesetzgeber die FINMA aufgefordert, zu konkretisieren, wie sie gruppeninterne Positionen angemessen einschränken will. Ähnlich wie in Rechtsordnungen anderer Länder fokussiert die prudenzielle Aufsicht in der Schweiz also künftig noch stärker auf die Risiken der Einzelinstitute und der Gruppen, die im Zuständigkeitsbereich der FINMA liegen.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
Medienmitteilung

FINMA-Rundschreiben «Limitierung gruppeninterner Positionen – Banken» tritt in Kraft

Zuletzt geändert: 20.06.2013 Grösse: 0.16  MB
Zur Merkliste hinzufügen
2013/07 FINMA-Rundschreiben "Limitierung gruppeninterner Positionen - Banken" (29.05.2013)

Limitierung gruppeninterner Positionen bei Banken

Zuletzt geändert: 29.05.2013 Grösse: 0.21  MB
Zur Merkliste hinzufügen
Anhörungsbericht

FINMA-Rundschreiben 2013/7 Limitierung gruppeninterner Positionen bei Banken

Zuletzt geändert: 20.06.2013 Grösse: 0.35  MB
  • Sprache(n):
  • DE
Zur Merkliste hinzufügen
Stellungnahmen

Rundschreiben «Limitierung gruppeninterner Positionen – Banken»

Zuletzt geändert: 20.06.2013 Grösse: 0.54  MB
  • Sprache(n):
  • DE
Zur Merkliste hinzufügen
Backgroundimage