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Medienmitteilung
2013

FINMA-Rundschreiben «Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen» tritt in Kraft

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das Rundschreiben «Öffentliche Werbung kollektive Kapitalanlagen» einer Totalrevision unterzogen. Hauptziel ist es, den Begriff des «Vertriebs von kollektiven Kapitalanlagen» zu konkretisieren. Das Rundschreiben wird damit an die seit dem 1. März 2013 geltenden Bestimmungen des revidierten Kollektivanlagengesetzes und der Kollektivanlagenverordnung angepasst. Es tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft und ersetzt das bisher geltende Rundschreiben (FINMA-RS 2008/8) vollständig.

Hauptziel des totalrevidierten Rundschreibens (neu FINMA-RS 2013/9) ist es, den Begriff des «Vertriebs von kollektiven Kapitalanlagen» zu konkretisieren. Das Rundschreiben führt aus, welche Tätigkeiten künftig als «Vertrieb» zu qualifizieren sind, ob sie als «Vertrieb an qualifizierten Anleger» oder als «Vertrieb an nicht-qualifizierten Anleger» gelten und welche Rechtsfolgen dies mit sich bringt. Das Rundschreiben legt neu die Pflichten des Vertreters von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen dar. Ein Kapitel wird weiter dem Vertrieb via Internet gewidmet.

 

Die Totalrevision des bisherigen Rundschreibens «Öffentliche Werbung kollektive Kapitalanlagen» (FINMA-RS 2008/8) wurde notwendig, weil am 1. März 2013 das teilrevidierte Kollektivanlagengesetz (KAG) und die dazugehörige Kollektivanlagenverordnung (KKV) in Kraft traten. Darin wird der Begriff der «öffentlichen Werbung» durch den umfassenderen Terminus «Vertrieb» ersetzt. Die bis anhin geltende Differenzierung zwischen «öffentlicher» und «nicht öffentlicher» Werbung ist damit aufgehoben worden.

Anhörungsteilnehmer anerkennen die Notwendigkeit der Totalrevision

Die Anhörungsteilnehmer begrüssten die Neufassung des Rundschreibens grundsätzlich. Sie anerkannten insbesondere, dass die revidierte Gesetzgebung Anpassungen am Rundschreiben erfordert. Vereinzelt wurde angeregt, mit dem Rundschreiben noch weitere Bereiche zu definieren. Während die FINMA formelle Änderungsvorschläge der Anhörungsteilnehmer grösstenteils berücksichtigte, hielt sie inhaltlich im Wesentlichen an ihren eigenen Vorschlägen fest, da manche Anregungen über die rechtlichen Rahmenbedinungen von KAG und KKV hinausgingen. Wie üblich legt die FINMA im Anhörungsbericht dar, wie die Eingaben der Anhörungsteilnehmer in das definitive Rundschreiben eingeflossen sind.

 

Da sich die FINMA-Rundschreiben «Anteilgebundene Lebensversicherung» (FINMA-RS 2008/39) und «Lebensversicherung» (FINMA-RS 2008/40) auf das Rundschreiben «Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen» beziehen, führt die Totalrevision auch zu Anpassungen in diesen beiden Rundschreiben. Jene Anpassungen haben aber keine materiellen Auswirkungen. Das totalrevidierte Rundschreiben tritt wie die beiden leicht angepassten Rundschreiben am 1. Oktober 2013 in Kraft.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch

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FINMA-Rundschreiben „Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen“ tritt in Kraft

Zuletzt geändert: 10.09.2013 Grösse: 0.16  MB
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2013/09 FINMA-Rundschreiben "Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen" (10.09.2013)

Vertrieb im Sinne der Gesetzgebung über die kollektiven Kapitalanlagen

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Anhörungsbericht

Rundschreiben «Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen»

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Stellungnahmen

Rundschreiben «Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen»

Zuletzt geändert: 10.09.2013 Grösse: 3.52  MB
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