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Medienmitteilung
2013

Rechnungslegung Banken: Anhörung zu neuen Vorschriften

Als Folge der Revision des Obligationenrechts im Bereich der Rechnungslegung werden die entsprechenden Rechnungslegungsvorschriften für Banken und Effektenhändler angepasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD gibt die überarbeitete Bankenverordnung und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA das neue Rundschreiben in die Anhörung. Die Anhörungen dauern bis zum 31. Dezember 2013. 
Die FINMA eröffnet heute die Anhörung zum neuen Rundschreiben Rechnungslegung Banken. Um dem seit 1. Januar 2013 geltenden Rechnungslegungsrecht zu entsprechen, wurde das bisherige Rundschreiben 2008/2 «Rechnungslegung Banken» zusammen mit der Bankenverordnung überarbeitet. Zeitgleich mit der Anhörung zum FINMA-Rundschreiben findet auch die Anhörung zur Bankenverordnung statt, für die der Bundesrat verantwortlich zeichnet. Beide Anhörungen dauern bis zum 31. Dezember 2013.

Rechnungslegungsvorschriften angepasst

Zu den wichtigsten Neuerungen zählt neben der uneingeschränkten Einzelbewertung für Beteiligungen, Sachanlagen und immateriellen Werten in allen Abschlussarten, die Ausdehnung der Konsolidierungspflicht. So müssen Banken künftig in der Konzernrechnung alle wesentlichen Tochtergesellschaften inklusive Zweckgesellschaften mitberücksichtigen. Bisher war die Konsolidierungspflicht auf Banken, Finanzgesellschaften und Immobiliengesellschaften beschränkt. Weiter müssen neu alle Institute einen halbjährlichen Zwischenabschluss mit einer vollständigen Erfolgsrechnung erstellen. Damit entfallen die Erleichterungen für kleinere Banken. Hingegen sind Geldflussrechnungen nur noch für die sogenannten True-and-Fair-View-Abschlüsse erforderlich.

Die vorgeschlagenen Neuerungen leiten sich vom neuen Rechnungslegungsrecht im schweizerischen Obligationenrecht ab und orientieren sich teilweise an den international anerkannten Standards (IFRS, US GAAP). Damit werden die Schweizer Banken und Effektenhändler über angepasste Rechnungslegungsvorschriften verfügen, die alle Abschlussarten regeln: Statutarischer Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung, Statutarischer Einzelabschluss True and Fair View, Zusätzlicher Einzelabschluss True and Fair View und Konzernrechnung.

Regulierung neu gegliedert

In formeller Hinsicht wurde die Struktur des Rundschreibens überarbeitet und die Bankenverordnung gestrafft. So stehen neu die Vorschriften zur Gliederung der Jahresrechnung und der Konzernrechnung nicht mehr in der Bankenverordnung, sondern im FINMA-Rundschreiben. Ausserdem wurden zahlreiche Detailausführungen konsequent in Anhänge des Rundschreibens verlagert. Das neue Rundschreiben «Rechnungslegung Banken» soll das gültige (2008/2) komplett ersetzen. Die Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften erfordern auch formelle Anpassungen der Eigenmittelverordnung, der Liquiditätsverordnung und der Bankeninsolvenzverordnung sowie anderer FINMA-Rundschreiben. Diese Änderungen haben aber keine materiellen Auswirkungen.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch
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Rechnungslegung Banken: Anhörung zu neuen Vorschriften

Zuletzt geändert: 29.10.2013 Grösse: 0.11  MB
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Entwurf Rundschreiben 2015/xy Rechnungslegung Banken

Zuletzt geändert: 18.03.2015 Grösse: 0.73  MB
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Änderung Rundschreiben 08/21 "Operationelle Risiken Banken"

Zuletzt geändert: 18.03.2015 Grösse: 0.56  MB
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Änderung Rundschreiben 08/22 "EM-Offenlegung Banken"

Zuletzt geändert: 18.03.2015 Grösse: 0.67  MB
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Änderung Bankeninsolvenzverordnung

Rundschreiben "Rechnungslegung Banken"

Zuletzt geändert: 18.03.2015 Grösse: 0.08  MB
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Kernpunkte: Revision Rechnungslegung Banken

Zuletzt geändert: 29.10.2013 Grösse: 0.06  MB
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Erläuterungsbericht

Revision Rechnungslegung Banken

Zuletzt geändert: 29.10.2013 Grösse: 0.42  MB
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Information zur Anhörung

FINMA-Rundschreiben 2015/xy „Rechnungslegung Banken“

Zuletzt geändert: 16.02.2015 Grösse: 0.14  MB
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