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Internationale Sanktion

Änderung von Anhang 2 der Verordnung vom 19. März 2002 über Massnahmen gegenüber Simbabwe (SR 946.209.2)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 10. März 2014 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe geändert. Dabei werden acht natürliche Personen aus dem Anhang 2 gelöscht. Die Änderung tritt am 12. März 2014 in Kraft.

Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.

 

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