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Medienmitteilung
2014

Lebensversicherer Zenith Vie SA: FINMA ordnet Bestandesübertragung an und eröffnet Konkurs

Die Lebensversicherungsgesellschaft Zenith Vie SA erfüllt die aufsichtsrechtlichen Kapitalvorschriften nicht mehr. Daher ordnete die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zum Schutz der Versicherten die Übertragung des gesamten Versichertenbestandes von Zenith auf eine neu gegründete, von privaten Versicherungsgesellschaften getragene Gesellschaft an. Zudem hat die FINMA den Konkurs über Zenith eröffnet, da die Gesellschaft überschuldet ist.

Die FINMA hat festgestellt, dass Zenith überschuldet ist und nicht in der Lage war, sich aus eigener Kraft zu kapitalisieren.

Bestand wird auf neu gegründete Gesellschaft übertragen

Zum bestmöglichen Schutz der Versicherten verfügte die FINMA per 5. Dezember 2014 die Übertragung des gesamten Versichertenbestandes sowie des gebundenen Vermögens an die eigens zu diesem Zweck gegründete Palladio Versicherungen AG. Diese Gesellschaft wird von Swiss Life, AXA Winterthur, Zurich, Generali und Mobiliar über eine Stiftung getragen. Das Management von Palladio übernimmt die Swiss Life, die auch die Risiken aus der Versicherungstätigkeit von Palladio rückversichert. Palladio wird keine neuen Versicherungsverträge abschliessen. Zenith wurde von der FINMA per 15. Dezember 2014 aufgrund der weiter bestehenden Überschuldung in Konkurs gesetzt.

Anpassungen bei einzelnen Versicherungsvertragsbedingungen

Im Rahmen der Bestandesübertragung ordnete die FINMA Änderungen der Vertragsbedingungen betreffend marktunübliche Leistungsversprechen von Zenith an. Die Bedingungen müssen korrigiert werden, damit die Fortführung der Versicherungsverträge über eine Auffanggesellschaft überhaupt gewährleistet werden kann. Es handelt sich insbesondere um die Einführung des in der Branche üblichen Zinsrisikoabzuges beim Rückkauf von Versicherungspolicen sowie um strukturelle Anpassungen bei fondsgebundenen Policen.

Diese Anpassungen betreffen keine laufenden Versicherungsleistungen. Sie beziehen sich einzig auf künftige Wahlmöglichkeiten, die bisher in den Versicherungsbedingungen der Versicherten vorgesehen waren. Die laufenden Renten sind davon nicht betroffen. Sie sind vollumfänglich gewährleistet.

Versicherungsdeckung bleibt bestehen

Mit der Übertragung des Versicherungsbestandes samt notwendiger Anpassungen der Vertragsbedingungen sind die Versicherten besser gestellt als bei einer sofortigen Auflösung sämtlicher Versicherungsverträge im Fall eines Konkurses von Zenith ohne eine Bestandesübertragung. Der nun beschrittene Weg ermöglicht sämtlichen Zenith-Kunden eine vertragliche Weiterführung ihrer Versicherungsdeckung. Ihre Policen werden bei Palladio weiter verwaltet und abgesichert.
 

Kontakt

Fragen von Versicherten beantwortet die FINMA auf ihrer Website.
Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch
Medienmitteilung Lebensversicherer Zenith SA

Zuletzt geändert: 15.12.2014 Grösse: 0.13  MB
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Lebensversicherer Zenith Vie SA

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