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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs der Verordnung vom 14. März 2014 über Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik (SR 946.231.123.6)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 20. Januar 2015 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik geändert. Dabei wurde eine Person von der Liste gestrichen. Die Änderung tritt am 21. Januar 2015 um 18.00 Uhr in Kraft.

Die Änderung ist auf der Homepage des SECO abrufbar.
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