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2015

FINMA publiziert ersten Enforcementbericht

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht einen Bericht zu ihrer Enforcementtätigkeit 2014. Darin legt die Behörde Schwerpunkte, Trends, anonymisierte Fallzusammenfassungen und umfassendes Zahlenmaterial zu ihren Vorabklärungen und Verfahren im Bereich Enforcement vor. Damit schafft die FINMA Transparenz über die Aktivitäten ihres rechtsdurchsetzenden Bereichs.

In ihrem im Herbst 2014 angekündigten und heute erstmals publizierten Enforcementbericht zeigt die FINMA auf, welche Schwerpunkte sie im Enforcement gesetzt hat und erklärt, welche Trends sie in ihrem rechtsdurchsetzenden Teil beobachtet. Dazu veröffentlicht sie ausführliche Statistiken. In Kombination mit den anonymisierten Zusammenfassungen der Enforcementverfügungen soll der Bericht aufzeigen, welches Verhalten die FINMA nicht toleriert und wie sie bei Hinweisen auf Gesetzesverletzungen vorgeht. Der Enforcementbericht sorgt für Transparenz über die Aktivitäten des rechtsdurchsetzenden Bereichs der FINMA und ist damit ein weiteres Element der Rechenschaftsablage gegenüber der Öffentlichkeit.

673 Vorabklärungen, 59 abgeschlossene Verfahren, 479 erledigte Amtshilfegesuche

Neben 66 Zusammenfassungen von einzelnen Verfügungen publiziert die FINMA im Enforcementbericht umfassende Zahlen zu ihrer Tätigkeit in diesem Bereich. So führte die FINMA 2014 insgesamt 673 Vorabklärungen durch. 128 davon betrafen bewilligte Institute wie Banken oder Versicherer. 436 Vorabklärungen betrafen ohne Bewilligung tätige Finanzdienstleister und 109 erfolgten im Rahmen der Marktaufsicht. Von 59 abgeschlossenen Verfahren betrafen 21 Bewilligungsträger, 16 deren Angestellte und Organe und 22 unerlaubt tätige Finanzdienstleister.

Neben Vorabklärungen und Verfahren bearbeitet die FINMA im Geschäftsbereich Enforcement eine steigende Zahl von Amtshilfegesuchen ausländischer Aufsichtsbehörden. 2014 wurden 479 solcher Gesuche an die FINMA erledigt.

Vorgehen gemäss Leitlinien

Die FINMA wird künftig jährlich einen Enforcementbericht veröffentlichen. Mit dieser Transparenz verpflichtet sich die Behörde, weiterhin konsequent für die Einhaltung der Regeln auf dem Finanzmarkt einzustehen. Dies folgt der Logik der im vergangenen Jahr von der FINMA verabschiedeten neuen Leitlinien zu ihrer Enforcementtätigkeit. Diese Grundsätze bilden Handlungsrichtschnur der FINMA bei der Verfolgung von Aufsichtsrechtsverletzungen. Die Leitlinien halten unter anderem fest, dass Enforcement sichtbar sein soll. Diesem Ziel dient der vorliegende Bericht. Indem die Fallzusammenfassungen anonymisiert sind, wird den gesetzlichen Einschränkungen der fallbezogenen Kommunikation der FINMA Rechnung getragen.

Enforcement ist eine Haupttätigkeit der FINMA

Die FINMA ist dafür zuständig, das Finanzmarktaufsichtsrecht bei Bedarf zwangsweise durchzusetzen. Dies tut sie, wenn andere Aufsichtsmittel und ein intensiver Aufsichtsdialog zwischen der FINMA und den Finanzmarktteilnehmern nicht mehr genügt. Rund 80 Mitarbeitende oder 15 Prozent des Personals der FINMA arbeiten für Enforcement. Dieser Geschäftsbereich befasst sich namentlich mit den Vorabklärungen, den Verfahren und den Insolvenzverfahren von bewilligten wie auch nicht bewilligten Marktteilnehmern. Zudem beaufsichtigt das Enforcement der FINMA die Märkte bezüglich Marktmanipulationen und Insiderdelikten und wickelt Amtshilfeverfahren ab.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch

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