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Medienmitteilung
2015

Grenzüberschreitendes Geschäft mit US-Kunden: FINMA gibt Abschluss ihres Verfahrens gegen BSI SA bekannt

Die BSI SA schloss heute als erste Bank ein Non-Prosecution Agreement (NPA) unter dem vom US Department of Justice lancierten Programm zur Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten ab. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führte im Zusammenhang mit dem Geschäft der BSI SA mit US-Kunden ein Enforcementverfahren gegen die Bank. Die FINMA stellte dabei fest, dass die Bank ihre Pflichten beim Erfassen, Begrenzen und Überwachen von Risiken im Geschäft mit US-Kunden verletzt hatte.
Die FINMA hatte im März 2013 ein Enforcementverfahren im Zusammenhang mit dem Geschäft der BSI SA mit US-Kunden eingeleitet, und damit bevor das US Department of Justice (DoJ) sein Programm zur Bereinigung des Steuerstreits mit Schweizer Banken im August 2013 publiziert hat.

BSI SA verletzte das Organisations- und Gewährserfordernis

Die FINMA kam in ihrem Enforcementverfahren zum Schluss, dass die BSI SA ihre Pflichten beim Erfassen, Begrenzen und Überwachen der mit dem US-Geschäft verbundenen Risiken verletzt hat. Insbesondere betreute die Bank eine hohe Zahl an US-Kunden mit nicht-deklarierten Vermögen. Selbst nach 2009 übernahm die BSI SA noch US-Kunden mit unversteuerten Vermögenswerten von anderen Schweizer Banken, die sich von solchen Kunden trennten. Damit setzte die Bank sich und ihre Mitarbeitenden in den USA unverhältnismässig hohen Rechts- und Reputationsrisiken aus und verstiess nach Schweizer Aufsichtsrecht gegen das Erfordernis der Gewähr eines Institutes für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit. Die FINMA rügte die Bank und verpflichtete sie zur Umsetzung von korrigierenden Massnahmen.

Erstes NPA einer Schweizer Bank im Rahmen des US-Programms

Die BSI SA schloss heute als erste Bank eine Vereinbarung mit dem DoJ im Rahmen des US-Programmes zur Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten ab. Die FINMA hofft, dass auch die zahlreichen anderen Banken, die in der Kategorie 2 des US-Programms teilnehmen, nun nach und nach eine Einigung mit dem DoJ erreichen und ihre Altlasten im Zusammenhang mit Kunden, die in den USA steuerpflichtig sind, bereinigen können.

Umgang der FINMA mit Kategorie-2-Banken

Wie im November 2013 kommuniziert würdigt die FINMA die Teilnahme einer Bank in der Kategorie 2 des US-Programms als angemessene Massnahme zum Management der US-Rechtsrisiken. Bei Kategorie-2-Banken, die eine Einigung mit dem DoJ finden, wird die FINMA deshalb in der Regel keine neuen Untersuchungen einleiten. Die FINMA wird sich nicht weiter zu einzelnen Banken in der Kategorie 2 und deren Einigung mit den US-Behörden äussern.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
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Zuletzt geändert: 30.03.2015 Grösse: 0.13  MB
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