Auf Gesuch stellte die Übernahmekommission (UEK) mit Verfügung 598/01 vom 1. April 2015 fest, dass die Opting-out-Klausel in den Statuten der Sika AG auf die Transaktion zwischen der Schenker-Winkler Holding AG (SWH) und der Compagnie de Saint-Gobain (Saint-Gobain) Anwendung findet, so dass SWH, Saint-Gobain sowie allenfalls in gemeinsamer Absprache handelnde Personen nicht verpflichtet sind, ein öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Sika AG zu unterbreiten. Gegen diese Verfügung haben William H. Gates III und Melinda French Gates sowie die Cascade Investment L.L.C. Beschwerde erhoben. Mit Verfügung vom 4. Mai 2015 wies der Übernahmeausschuss der FINMA die Beschwerde von William H. Gates III und Melinda French Gates als Trustees des Bill & Melinda Gates Foundation Trust sowie der Cascade Investment, L.L.C. ab.