News

Meldung
2015

Richtlinien zur Protokollierungspflicht: FINMA hebt Befristung der Anerkennung auf

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hebt die Befristung der Anerkennung der „Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)“ auf. Eine materielle Überprüfung der Richtlinien soll erfolgen, sobald der Stand der Regulierungsarbeiten am FIDLEG dies zulässt.

Im November 2013 anerkannte der Verwaltungsrat der FINMA die „Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)“ (Richtlinien) als aufsichtsrechtlichen Mindeststandard. Die Anerkennung der Richtlinien war auf maximal zwei Jahre befristet. Die Befristung wurde angesetzt, um die Angemessenheit der Protokollierungspflichten im Kontext der Vorschriften des Finanzdienstleistungsgesetzes FIDLEG erneut zu überprüfen.

Da die Arbeiten am FIDLEG andauern, hat die FINMA die zeitliche Beschränkung der Anerkennung der Richtlinien nun aufgehoben. Die Richtlinien bleiben somit auch nach dem 31. Dezember 2015 inhaltlich unverändert in Kraft. Eine materielle Überprüfung der Richtlinien soll erfolgen, sobald der Stand der Regulierungsarbeiten am FIDLEG dies zulässt.

Backgroundimage