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2015

Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen FINMA und der Aufsichtsbehörde von Jersey

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schloss eine erste Kooperationsvereinbarung mit der Finanzmarktaufsichtsbehörde von Jersey (Jersey Financial Services Commission, JFSC) ab. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung über Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen der FINMA und der relevanten ausländischen Aufsichtsbehörde ist eine Voraussetzung für die Zulassung schweizerischer Zweigniederlassungen von ausländischen Vermögensverwaltern kollektiver Kapitalanlagen.

Ziel der Vereinbarung ist es, eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und eine effektive Überwachung des Instituts oder der Zweigniederlassung im jeweiligen Land sicherzustellen. Ein entsprechender Informationsaustausch ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, alle notwendigen Informationen zu erhalten, um die betreffenden Institute oder Zweigniederlassungen zu bewilligen und gemäss der jeweiligen Gesetzgebung und Regulierung zu beaufsichtigen.

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