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Internationale Sanktion

Änderung der Verordnung vom 19. Januar 2005 über Massnahmen gegenüber Liberia (SR 946.231.16)

Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2015 die Sanktionen gegenüber Liberia gelockert und die Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia entsprechend geändert. Gegenwärtig besteht gegenüber Liberia lediglich noch ein Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern sowie der Gewährung technischer Ausbildung oder Beratung im Zusammenhang mit solchen Gütern. Die Einträge in den Anhängen 1 und 2 wurden gelöscht. Die Änderung tritt am 14. Oktober 2015 um 18.00 Uhr in Kraft.

 

Die Änderung ist auf der Homepage des SECO abrufbar.

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