Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat heute die Dokumente publiziert, welche die privaten Schweizer Lebensversicherer verwenden werden um die Daten für die
Betriebsrechnung 2016 einzureichen. Die Lebensversicherer haben bis zum 30 April 2017 Zeit, um der FINMA über den Betrieb der Kollektivversicherung Berufliche Vorsorge für das Jahr 2016 Bericht zu erstatten. Ihre Berichterstattung muss von einer externen Prüfgesellschaft überprüft und testiert worden sein. Gegenüber den versicherten Vorsorge- und Sammeleinrichtungen und ihren Versicherten haben die Lebensversicherer die wesentlichen Daten und Ergebnisse der Betriebsrechnung 2016 bis zum 31. Mai 2017 offen zu legen.
Im Vorjahr hatten die Lebensversicherer erstmals die Vermögensverwaltungskosten detailliert ausgewiesen. Sie machten dabei die in Erträgen von Kollektivanlagen verrechneten Kosten transparent. Erstmals legten die Lebensversicherer 2016 zudem eine geschlossene Bilanz offen. Dabei wiesen sie neben den Kapitalanlagen und den technischen Rückstellungen auch alle anderen Bilanzpositionen sowie die Bilanzsumme aus. Auch im Berichtsjahr 2016 gibt es zwei Neuerungen: Zum einen haben die Lebensversicherer den technischen Zinssatz für die Bewertung der Rentenverpflichtungen offenzulegen. Zum anderen müssen sie die Versicherungsleistungen infolge Alter, Tod und Invalidität nach ihrem prozentualen Anteil aufgliedern. Ziel dieser Neuerungen ist, die Transparenz für die versicherten Vorsorge- und Sammeleinrichtungen und ihre Versicherten weiter zu erhöhen.