Berufliche Vorsorge

An Lebensversicherer, welche die berufliche Vorsorge betreiben wollen, werden umfangreiche Anforderungen gestellt. Einerseits muss für die berufliche Vorsorge ein separates gebundenes Vermögen und eine getrennte jährliche Betriebsrechnung geführt werden. Andererseits sind die Tarife vor ihrer Anwendung zur Genehmigung einzureichen.

Betriebsrechnung und umfassende Transparenz

Mit der ersten Revision des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen geschaffen, um Transparenz in die Überschussverteilung der beruflichen Vorsorge zu bringen.

Faktenblatt: Mindestquote: Die Verteilung der Überschüsse aus der zweiten Säule

Wie viel Gewinn die privaten Lebensversicherer in der Schweiz erzielen dürfen, ist durch die sogenannte Mindestquote begrenzt. Die FINMA sorgt für die Einhaltung dieser Vorschriften.

Zuletzt geändert: 01.02.2018 Grösse: 0.12  MB
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Faktenblatt: Die privaten Lebensversicherer in der zweiten Säule

Die Lebensversicherer verwalten rund ein Fünftel der Vermögen in der zweiten Säule und versichern ca. 1,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz.

Zuletzt geändert: 01.02.2018 Grösse: 0.12  MB
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Die Lebensversicherer müssen den versicherten Vorsorgeeinrichtungen alle Angaben liefern, damit diese ihrerseits die Anforderungen in Sachen Transparenz erfüllen können und es den paritätischen Organen möglich ist, ihre Führungsaufgabe wahrzunehmen.


Die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zur Betriebsrechnung berufliche Vorsorge sind im FINMA-Rundschreiben 2008/36 konkretisiert. Demnach haben die Lebensversicherer im Zusammenhang mit der Berichterstattung für die berufliche Vorsorge der FINMA jährlich eine Erfassungsmappe, einen Begleitbericht und einen Offenlegungsvorschlag einzureichen. Diese Unterlagen werden durch die externe Prüfgesellschaft anhand von der FINMA vorgegebenen Prüfpunkten geprüft.

Begleitbericht zur Betriebsrechnung (2023)

Zuletzt geändert: 05.12.2023 Grösse: 0.07  MB
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2008/36 FINMA-Rundschreiben "Betriebsrechnung berufliche Vorsorge" (20.11.2008)

Betriebsrechnung berufliche Vorsorge

Zuletzt geändert: 20.11.2008 Grösse: 0.46  MB
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Die FINMA veröffentlicht mit dem Bericht über den Versicherungsmarkt sowie mit den Daten zur Betriebsrechnung umfassende Angaben zum Bereich der beruflichen Vorsorge aller Lebensversicherer in der Schweiz.


Bericht über den Versicherungsmarkt

Daten zur Betriebsrechnung berufliche Vorsorge


Tarifgenehmigung

Tarife und Allgemeine Versicherungsbedingungen in der beruflichen Vorsorge sind vor ihrer Anwendung der FINMA zur Genehmigung vorzulegen (Art. 5 Abs. 1 VAG i.V.m. Art. 4 Abs. 2 Bst. r). Grundlage für die Genehmigung eines Tarifs ist Art. 38 VAG. Die vorgesehenen Prämien dürfen weder missbräuchlich noch solvenzgefährdend sein.


Mit den Tarifgenehmigungsgesuchen hat der Versicherer der FINMA bestimmte Angaben einzureichen, unter anderem Bestandesangaben, Statistiken zu den Tarifgrundlagen oder der Tarifklassen- und Erfahrungstarifierung. Alle erforderlichen Unterlagen werden beim Ausfüllen des Formulars R in der Erhebungsplattform automatisch unter einzureichenden Beilagen aufgeführt. Weitere Informationen dazu findet man in der Rubrik Geschäftsplan.


Im Bundesblatt wird mitgeteilt, wenn eine Tarifverfügung ergeht, die laufende Versicherungsverträge berührt. (Art. 84 VAG).

Beilage Datenanforderung GP R1

Zuletzt geändert: 01.01.2023 Grösse: 0.07  MB
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Beilage Tarifgrundlagen GP R1

Zuletzt geändert: 01.01.2023 Grösse: 0.58  MB
  • Sprache(n):
  • DE
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