News

Medienmitteilung
2017

FINMA veröffentlicht Rundschreiben im Bereich Effektenhandel

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das totalrevidierte Rundschreiben "Meldepflicht Effektengeschäfte", das teilrevidierte Rundschreiben "Effektenjournal" sowie das neue Rundschreiben "Organisierte Handelssysteme. Die Rundschreiben treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

Am 1. Januar 2016 sind das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG), die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) sowie die Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA) in Kraft getreten. Diese Erlasse regeln unter anderem die Meldepflichten bei Effektengeschäften und die Pflichten von Betreibern von organisierten Handelssystemen. Die FINMA legt nun ihre Aufsichtspraxis in diesen Bereichen in den revidierten FINMA-Rundschreiben „Meldepflicht Effektengeschäfte“ und „Effektenjournal“ sowie dem neuen Rundschreiben „Organisierte Handelssysteme“ fest.

Die Rundschreiben treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Die Anhörungsteilnehmenden begrüssten die Anhörung dazu sowie im Speziellen die Konkretisierung der weit gefassten gesetzlichen Umschreibung des organisierten Handelssystems.

  • Die FINMA passte das totalrevidierte Rundschreiben 2018/2 "Meldepflicht Effektengeschäfte" an die neue Rechtslage an, nach welcher die wirtschaftlich Berechtigten eines Effektengeschäfts gemeldet werden müssen. Weiter bezieht sich die Meldepflicht neu auch auf bestimmte nicht standardisierte Derivate. Die FINMA überarbeitete zudem die im Rundschreiben vorgesehenen Ausnahmen von der Meldepflicht und erklärte Meldungen nach dem Standard der Europäischen Union unter gewissen Voraussetzungen für grundsätzlich zulässig.
  • Das teilrevidierte Rundschreiben 2008/4 "Effektenjournal" ändert sich hauptsächlich infolge der revidierten Meldepflichten. Die FINMA sieht nun aber aufgrund der Anhörungseingaben im Fall von Zweigneiderlassungen im Ausland von einer Pflicht zur zentralen Journalführung ab. Diese müssen die Journale dem Schweizer Hauptsitz jedoch auf Verlangen zur Verfügung stellen.
  • Das neue Rundschreiben 2018/1 "Organisierte Handelssysteme" konkretisiert die Aufsichtspraxis zu den gesetzlich erstmals geregelten organisierten Handelssystemen. Es sieht zum Schutz der Benutzer solcher Plattformen und der Integrität des Handels vor, dass die Betreiber das organisierte Handelssystem vom Eigenhandel trennen müssen.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch

Medienmitteilung

FINMA veröffentlicht Rundschreiben im Bereich Effektenhandel

Zuletzt geändert: 09.02.2017 Grösse: 0.25  MB
Zur Merkliste hinzufügen
2008/04 FINMA-Rundschreiben "Effektenjournal" (25.01.2017)

Führung des Effektenjournals durch Effektenhändler und Teilnehmer

Zuletzt geändert: 04.11.2020 Grösse: 0.3  MB
Zur Merkliste hinzufügen
2018/01 FINMA-Rundschreiben "Organisierte Handelssysteme" (25.01.2017)

Pflichten von Betreibern eines organisierten Handelssystems (OHS)

Zuletzt geändert: 04.11.2020 Grösse: 0.24  MB
Zur Merkliste hinzufügen
2018/02 FINMA-Rundschreiben "Meldepflicht Effektengeschäfte" (25.01.2017)

Meldepflicht von Effektengeschäften

Zuletzt geändert: 04.11.2020 Grösse: 0.29  MB
Zur Merkliste hinzufügen
Anhörungsbericht

Bericht über die Anhörung vom 28. September bis 9. November 2016 zu den Entwürfen der Rundschreiben

Zuletzt geändert: 25.01.2017 Grösse: 0.58  MB
Zur Merkliste hinzufügen
Anhörungsbericht

Bericht über die Anhörung vom 28. September bis 9. November 2016 zum Entwurf des Rundschreibens "Organisierte Handelssysteme"

Zuletzt geändert: 25.01.2017 Grösse: 0.56  MB
Zur Merkliste hinzufügen
Stellungnahmen

Neues Rundschreiben 2018/xx „Organisierte Handelssysteme“; Totalrevision Rundschreiben 2008/11 „Meldepflicht Effektengeschäfte“; Teilrevision Rundschreiben 2008/4 „Effektenjournal“

Zuletzt geändert: 25.01.2017 Grösse: 20.64  MB
  • Sprache(n):
  • DE
Zur Merkliste hinzufügen
Backgroundimage