Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht ihr revidiertes Rundschreiben zur Risikoverteilung der Banken. Die Anpassungen wurden aufgrund der vom Bundesrat geänderten Vorgaben der Verordnung zu den Eigenmitteln und der Risikoverteilung von Banken und Effektenhändlern notwendig. Die Änderungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.
Der Bundesrat hat am 22. November 2017 beschlossen, die Risikoverteilungsregeln gemäss Basel III umzusetzen und die Eigenmittelverordnung entsprechend zu revidieren. Diese Regeln begrenzen die maximal zulässige Grösse von Krediten und behandeln somit das Risiko, dass eine Bank aufgrund des Ausfalls eines Grosskredits in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Die FINMA passte die entsprechenden Bestimmungen im Rundschreiben 2019/1 "Risikoverteilung – Banken" an. Es tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Die FINMA führte zum überarbeiteten Rundschreiben eine Anhörung durch. Die Anhörungsteilnehmer unterstützten die Revision, brachten teilweise aber auch Vorbehalte ein. So wünschten sie insbesondere pragmatische Lösungen und Erleichterungen für kleinere und mittlere Institute. Zudem wiesen sie darauf hin, dass den Besonderheiten von Lombard- und Repo-Geschäften angemessen Rechnung zu tragen sei und dass der Repo-Markt in der Schweiz keine negativen Auswirkungen erfahren dürfe. Die FINMA nahm diese Anliegen auf und sieht nun mehrere Erleichterungen für kleinere Institute vor. So bleibt für diese Institute die heutige Ausnahmeregelung für inländische Wohnliegenschaftsfinanzierungen bestehen. Zudem sind für alle Banken Vereinfachungen vorgesehen, welche die Besonderheiten des Lombard- und Repo-Geschäfts berücksichtigen.
Kontakt
Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch