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Medienmitteilung
Geldwäschereibekämpfung
2017

FINMA informiert über 1MDB-Verfahren gegen J.P. Morgan

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat Ende Juni 2017 ein Enforcementverfahren gegen J.P. Morgan (Suisse) SA abgeschlossen. Die Bank hat aufgrund ungenügender Abklärungen von in der Schweiz gebuchten Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld des malaysischen Staatsfonds 1MDB und einem seiner Geschäftspartner schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen.

Die FINMA führte von Mai 2016 bis Juni 2017 ein Enforcementverfahren gegen J.P. Morgan (Suisse) SA (nachfolgend J.P. Morgan), welches schwerwiegende Mängel in der Geldwäschereibekämpfung der Bank offenlegte. Die Mängel standen namentlich im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der mutmasslichen Korruptionsaffäre rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB. Die Verfügung der FINMA wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Mangelhafte Kontrollen

J.P. Morgan erfasste bei gewissen Geschäftsbeziehungen in diesem Zusammenhang die erhöhten Geldwäschereirisiken ungenügend. Bei weiteren Kundenbeziehungen in Bezug auf diesen Fall erkannte die Bank die Kunden zwar als politisch exponierte Personen (PEP), behandelte und überwachte jedoch die daraus abgeleiteten spezifischen erhöhten Risiken unangemessen. So begnügte sich die Bank in der Betreuung dieser Kundenbeziehungen mit teilweise unvollständigen und widersprüchlichen Angaben der Kundschaft, ohne diese vertieft abzuklären oder zu dokumentieren. Ebenso waren die damalige bankinterne Prüfung und Überwachung dieser Kundenbeziehungen und Transaktionen ungenügend: Verschiedene Warnhinweise des Systems auf erhöhte Risiken wurden aufgrund ungenügender Informationen nicht weiterverfolgt und gewisse Kundenangaben wurden ohne weitere Abklärungen als plausibel erachtet.

Ungenügende Überwachung von Transaktionen

Die Bank erkannte insbesondere die Geldwäschereirisiken aus Zahlungsströmen zwischen Geschäfts- und Privatkonten nicht. So nahm sie beispielsweise einen dreistelligen Millionenbetrag in US-Dollar vom Staatsfonds 1MDB für den angeblichen Kauf einer Firma auf dem Privatkonto einer seiner Geschäftspartner nahestehenden Person an. Anschliessend leitete sie einen Teilbetrag davon auf ein Konto einer mit dem Privatkunden verbundenen Gesellschaft weiter. Dabei hinterfragte die Bank weder das Vorgehen noch den angegebenen wirtschaftlichen Zweck der Transaktionen oder den auf dem Privatkonto zurückgebliebenen bedeutenden Geldbetrag.

FINMA wird Kontrollsystem eng überwachen

Angesichts der in diesem Fall mangelhaften Kontrollen und der festgestellten schweren Verletzungen wird die FINMA das Kontrollsystem der Bank im Bereich Geldwäscherei einer grundlegenden Überprüfung unterziehen. Zu diesem Zweck setzt sie einen Prüfbeauftragten ein, der vor Ort die Angemessenheit und das Funktionieren der Kontrollen evaluiert und laufend überwacht. Im Zentrum dieser Prüfung stehen die Behandlung von Transaktionen mit erhöhten Risiken, namentlich auch die Überwachung von Transaktionen zwischen Privat- und Geschäftskonten. Ausserdem brachte die FINMA diesen Fall der für die J.P. Morgan-Gruppe zuständigen US-amerikanischen Aufsichtsbehörde Office of the Comptroller of the Currency (OCC) zur Kenntnis.

Im Unterschied zu anderen Verfahren im Zusammenhang mit 1MDB eröffnete die FINMA aufgrund ihrer Untersuchungsergebnisse keine Verfahren gegen natürliche Personen. Die FINMA verhängte auch keine finanziellen Massnahmen oder geschäftlichen Einschränkungen gegen die Bank, die im Rahmen der FINMA-Untersuchung gut kooperierte.

FINMA ahndet mehrere 1MDB-Fälle

Die FINMA schliesst im vorliegenden Fall ein weiteres von insgesamt sieben eröffneten Enforcementverfahren gegen Institute in Kontext von 1MDB ab. Gegenwärtig läuft diesbezüglich noch ein Verfahren.

Die Geldwäschereiprävention hat einen hohen Stellenwert für die Tätigkeit der FINMA. Über die letzten Jahre erliess die FINMA durchschnittlich mehr als zehn sanktionierende Enforcementverfügungen pro Jahr in diesem Bereich. Dabei ergriff sie Massnahmen, welche von der Auflösung einer Bank über den Bewilligungsentzug einer Treuhandgesellschaft bis zu Gewinneinziehungen reichten. Bei Beaufsichtigten setzte sie zudem Anpassungen von Governance-Strukturen durch oder schränkte neue Geschäftstätigkeiten erheblich ein. Wegen schweren Verletzungen der Sorgfaltspflichten sprach die FINMA in den letzten fünf Jahren zudem acht Berufsverbote gegen Bankmanager aus und eröffnete zwischen 2016 und 2017 Enforcementverfahren gegen sieben Funktionsträger von Banken im Zusammenhang mit dem Fall 1MDB.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch

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Zuletzt geändert: 21.12.2017 Grösse: 0.25  MB
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