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Medienmitteilung
Geldwäschereibekämpfung
2018

Geldwäschereibekämpfung: FINMA schliesst Verfahren gegen PKB ab

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA stellt in einem Enforcementverfahren fest, dass die PKB Privatbank SA Lugano aufgrund ungenügender Abklärungen von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Kontext der Korruptionsaffären um den brasilianischen Ölkonzern Petrobras und den brasilianischen Baukonzern Odebrecht schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen hat. Die FINMA zieht unrechtmässig erzielten Gewinn in der Höhe von 1,3 Millionen Franken ein. Zudem setzt die FINMA einen Prüfbeauftragten ein.

2014 leiteten brasilianische Behörden im Kontext des Ölkonzerns Petrobras und des Baukonzerns Odebrecht strafrechtliche Verfahren wegen Korruption und Geldwäscherei ein. Diese richteten sich gegen zahlreiche amtierende und ehemalige Manager der Gesellschaften und Politiker. Die Korruptionsaffäre erwies sich von internationaler Dimension. Gesellschaften und Personen weltweit waren involviert, darunter auch solche in der Schweiz.

PKB führt Geschäftsbeziehungen mit Petrobras-Bezug unangemessen

Die FINMA hat ein seit April 2016 laufendes Enforcementverfahren gegen die PKB Privatbank SA Lugano (PKB) abgeschlossen. Das Verfahren der FINMA betraf den Zeitraum zwischen 2010 und 2015. Es zeigte auf, dass die Geldwäschereibekämpfung der Bank im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Kontext der Fälle Petrobras und Odebrecht ungenügend funktionierte. So stellte die FINMA in ihrem Verfahren fest, dass die Bank die Identifizierung von Vertragspartnern unzureichend vornahm und risikobehaftete Geschäftsbeziehungen und Transaktionen nicht angemessen abklärte. Zudem verstiess die Bank gegen die Pflicht, Fälle von begründetem Geldwäschereiverdacht an die Schweizer Behörden zu melden. Die Organisation und das Risikomanagement der Bank im Bereich der Geldwäschereibekämpfung wies damit insgesamt schwere Mängel auf.

Die PKB führte in Lugano mehrere Dutzend Geschäftsbeziehungen, die mit der Korruptionsaffäre um Petrobras und auch den Baukonzern Odebrecht in Verbindung standen. Die Bank führte Transaktionen aus, teilweise in Millionenhöhe, ohne die für solche risikobehafteten Geschäfte erforderlichen Abklärungen und Plausibilisierungen ausreichend vorzunehmen. Die Bank klärte auch die Hintergründe ihrer Kundenbeziehungen ungenügend ab. Wichtige Formulare waren nicht oder nicht vollständig ausgefüllt. Manche wurden blanco unterschrieben. Auf Warnhinweise des internen elektronischen Kontrollsystems auf besonders risikoreiche Transaktionen reagierte die Bank nicht angemessen.

FINMA zieht bei PKB 1.3 Millionen Franken Gewinn ein

Die Bank hat im Verfahren gut kooperiert und auch rasch Massnahmen ergriffen, um die Mängel ihrer Organisation in der Geldwäschereibekämpfung zu beheben. Die FINMA setzt einen Prüfbeauftragten ein, der diese Massnahmen und deren Funktionieren kontrollieren wird. Zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes zieht die FINMA ungerechtfertigt erzielten Gewinn in der Höhe von rund 1,3 Millionen Franken ein.

Vier Verfahren im Zusammenhang mit Petrobras und Odebrecht

Die FINMA hat im Zusammenhang mit den Fällen Petrobras und Odebrecht bei rund einem Dutzend Schweizer Banken Abklärungen durchgeführt. Die FINMA hat in der Folge insgesamt vier Verfahren eröffnet. Ein Verfahren gegen die Bank BSI schloss die FINMA 2016 ab. Gleiches gilt für ein Verfahren gegen die Banque Heritage SA. Ein weiteres Verfahren ist noch hängig.

Geldwäschereiprävention hat hohen Stellenwert für FINMA

Die FINMA misst der Geldwäschereiprävention einen hohen Stellenwert bei. Über die vergangenen Jahre hat die FINMA im Bereich der Geldwäschereibekämpfung pro Jahr durchschnittlich mehr als zehn sanktionierende Enforcementverfügungen erlassen. Dabei leitete sie Massnahmen ein, die von der Auflösung einer Bank über den Bewilligungsentzug einer Treuhandgesellschaft bis zu Gewinneinziehungen reichten. Bei Beaufsichtigten setzte die FINMA zudem Anpassungen von Governance-Strukturen durch oder schränkte neue Geschäftstätigkeiten erheblich ein. Wegen schwerer Verletzungen der Sorgfaltspflichten sprach die FINMA in den vergangenen Jahren ausserdem acht Berufsverbote gegen Bankmanager aus. Überdies eröffnete sie zwischen 2016 und 2017 Enforcementverfahren gegen sieben weitere Funktionsträger von Banken.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 91 71
tobias.lux@finma.ch

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Zuletzt geändert: 01.02.2018 Grösse: 0.25  MB
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