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Medienmitteilung
Geldwäschereibekämpfung
2018

FINMA stellt bei Credit Suisse AG Mängel bei der Geldwäschereibekämpfung fest

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat zwei Enforcementverfahren gegen die Credit Suisse AG abgeschlossen. Im ersten Verfahren stellte sie Mängel bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Geldwäschereibekämpfung fest. Dieses Fehlverhalten steht im Kontext von mutmasslichen Korruptionsfällen rund um den internationalen Fussballverband FIFA, den brasilianischen Ölkonzern Petrobras sowie den venezolanischen Ölkonzern PDVSA. Das zweite Verfahren betrifft eine für die Bank bedeutende Geschäftsbeziehung mit einer politisch exponierten Person (PEP). Hier hat die FINMA ebenfalls Mängel im Geldwäschereidispositiv festgestellt, jedoch insbesondere auch im Kontrollsystem und im Risikomanagement der Bank. Die FINMA verfügt Massnahmen zur weiteren Verbesserung des Geldwäschereidispositivs und zur beschleunigten Umsetzung von seitens der Bank ergriffenen Schritten. Sie setzt einen unabhängigen Beauftragten ein, der die Umsetzung und die Wirkung dieser Massnahmen überprüfen wird.

Im Zusammenhang mit den mutmasslichen Korruptionsfällen FIFA, Petrobras und PDVSA hat die FINMA ab 2015 bei mehreren Banken Abklärungen vorgenommen. Konkret ging es darum, abzuklären, ob Kunden von Schweizer Banken in diese Korruptionsfälle involviert waren und ob die Banken dabei die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen einhielten, insbesondere im Bereich der Geldwäschereibekämpfung. Bei der Credit Suisse AG setzte die FINMA zur Klärung des Sachverhaltes für jeden der drei genannten Fälle einen Prüfbeauftragten ein. Der untersuchte Zeitraum betraf die Jahre 2006 bis 2016. Ab Februar 2017 führte die FINMA wegen des inhaltlichen Zusammenhangs der drei Fälle ein einziges, koordiniertes Enforcementverfahren. Dieses koordinierte Verfahren wie auch ein zweites Verfahren, das eine PEP-Geschäftsbeziehung (siehe weiter unten) betraf, hat die FINMA nun im September 2018 abgeschlossen.

Mängel bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Kontext von FIFA, Petrobras und PDVSA

Gestützt auf ihr Verfahren stellte die FINMA fest, dass die Credit Suisse AG in allen drei Fällen gegen aufsichtsrechtliche Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei verstossen hat. Die festgestellten Mängel betreffen:

  • die Identifizierung der Vertragspartei
  • die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
  • die Kategorisierung als Geschäftsbeziehung mit erhöhtem Risiko
  • die notwendigen Abklärungen bei erhöhtem Risiko und deren Plausibilisierung sowie
  • die Dokumentation

Die festgestellten Verfehlungen traten über Jahre hinweg – mehrheitlich vor 2014 – und wiederholt auf. Überdurchschnittlich viele Mängel fanden sich bei Geschäftsbeziehungen, die von der ehemaligen Gruppengesellschaft Clariden Leu AG eröffnet worden waren. Die Prüfungen zum Verhalten der Bank in den Fällen FIFA, Petrobras und PDVSA kommen unabhängig voneinander zu ähnlichen Ergebnissen und zeigen dieselben Muster auf.

Keine automatisierte Gesamtsicht über die Kundenbeziehungen

Für ein effektives Geldwäschereidispositiv sollen sämtliche Rollen und Beziehungen eines Kunden für alle relevanten Stellen innerhalb der Bank auf Knopfdruck sichtbar sein. Die Credit Suisse AG ist seit 2015 daran, eine solche Gesamtsicht zu implementieren. Dabei wurden zwar Fortschritte erzielt, die Gesamtsicht ist aber zusätzlich zu den Compliance-Einheiten auf weitere Einheiten auszudehnen. Insgesamt stellte die FINMA somit neben den Verstössen gegen die Geldwäschereibestimmungen auch organisatorische Schwächen fest.

Mängel im Umgang mit einer bedeutenden PEP-Kundenbeziehung

Das zweite Verfahren betrifft den Umgang mit einer für die Bank bedeutenden Geschäftsbeziehung zu einer politisch exponierten Person (PEP). Hier setzte die FINMA nach Eröffnung des Verfahrens 2016 einen Untersuchungsbeauftragten zur Abklärung des Sachverhaltes ein. Die FINMA stellte auch in diesem Fall Mängel bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Geldwäschereibekämpfung fest.

So wurde die PEP-Geschäftsbeziehung mit erhöhten Risiken zu spät als solche erfasst und entsprechend behandelt. Die Abklärungen und die entsprechende Dokumentation über die Geschäftsbeziehung waren überdies mangelhaft. Die Bank kam ihren erhöhten Sorgfaltspflichten hinsichtlich Abklärung, Plausibilisierung und Dokumentation rund um die erwähnte Kundenbeziehung nicht ausreichend nach – dies auch bei gewissen Transaktionen mit erhöhten Risiken.

Ungenügende Kontrolle eines erfolgreichen Kundenberaters

Dieser zweite Fall verdeutlicht zudem Schwachstellen in der Verwaltungsorganisation und im Risikomanagement der Bank. Die FINMA hat festgestellt, dass die Bank die Risiken, die von dieser PEP-Geschäftsbeziehung und vom damit betrauten (und inzwischen strafrechtlich verurteilten) Kundenberater ausgegangen sind, über Jahre weder angemessen erfasst und begrenzt noch überwacht hat.

Der angesprochene – gemessen an den verwalteten Vermögen sehr erfolgreiche – Kundenberater verletzte über mehrere Jahre hinweg wiederholt und aktenkundig Compliance-Vorschriften der Bank. Anstatt den Kundenberater wegen der Verstösse jedoch rechtzeitig und angemessen zu disziplinieren, honorierte die Bank den Kundenberater mit hohen Entschädigungen und positiven Mitarbeiterbeurteilungen. Der Sonderstatus des Kundenberaters führte dazu, dass dieser ungenügend kontrolliert wurde.

Die FINMA stellte in diesem Kontext Mängel in der Organisation (hinsichtlich Verantwortlichkeiten, Überwachung und Kontrolle) und beim Ergreifen von zielführenden Massnahmen fest. Angesichts der wesentlichen Bedeutung der PEP-Geschäftsbeziehung und den damit verbundenen Risiken war das Risikomanagement der Bank in diesem Fall nicht angemessen.

Massnahmen zur Stärkung der Compliance im Geldwäschereibereich

Die Bank arbeitete die Sachlage intern auf, ergriff seit Ende 2015 mehrere Massnahmen zur Stärkung ihrer Compliance generell sowie im Geldwäschereibereich im Besonderen und kooperierte im Verfahren mit der FINMA. Die FINMA würdigt die teilweise substantiellen Verbesserungen, ordnet jedoch in Ergänzung dazu und zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands zusätzliche Massnahmen an. Ziel dieser Massnahmen ist es, die Governance, Verwaltungsorganisation und das Risikomanagement der Bank im Bereich der Vermögensverwaltung weiter zu verbessern.

Die Credit Suisse AG muss die betroffenen Kontrollsysteme und -prozesse anpassen. Dabei muss sie beweisen, dass Geschäftsbeziehungen und Transkationen mit erhöhten Risiken angemessen erkannt, kategorisiert, überwacht und dokumentiert sind.

Die Bank muss ausserdem bis Ende 2019 eine automatisierte Gesamtsicht über die jeweilige Kundenbeziehung für alle relevanten Stellen implementiert haben.
Die FINMA wird einen Prüfbeauftragten einsetzen, der die vollständige Umsetzung dieser und der weiteren seit 2015 eingeleiteten Massnahmen sowie deren Angemessenheit und Wirksamkeit überprüfen wird.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 91 71
tobias.lux@finma.ch

und

Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch

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FINMA stellt bei Credit Suisse AG Mängel bei der Geldwäschereibekämpfung fest

Zuletzt geändert: 17.09.2018 Grösse: 0.1  MB
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