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2019

Leichte Anpassung der Datenverordnung-FINMA

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Datenverordnung-FINMA per 15. Februar 2019 leicht an. Sie ergänzt die Liste der in der Datensammlung Gewähr zulässigen Datenkategorien: Neu werden auch Personen in die Datensammlung Gewähr aufgenommen, die ein schriftliches Eingeständnis eines Fehlverhaltens gegenüber einer Behörde abgegeben oder eine Selbstanzeige vorgenommen haben.
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