Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erteilt SO-FIT eine Bewilligung als Aufsichtsorganisation. Sie bewilligt damit die dritte Aufsichtsorganisation gemäss Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG).
Die FINMA erteilt dem Organisme de Surveillance pour Intermédiaires Financiers & Trustees (SO-FIT) in Gründung mit Sitz in Genf per 11. August 2020 die Bewilligung als Aufsichtsorganisation (AO). Zudem anerkennt die FINMA SO-FIT als Selbstregulierungsorganisation (SRO). Das Gesuch zur Bewilligung von SO-FIT wurde vom Organisme d'Autorégulation des Gérants de Patrimoine (OAR-G) eingereicht. SO-FIT wird der Nachfolger von OAR-G.
Die Aufsichtsorganisationen werden in Zukunft für die Aufsicht über Vermögensverwalter und Trustees verantwortlich sein. Gegenwärtig liegen der FINMA noch zwei weitere Gesuche zur Bewilligung von Aufsichtsorganisationen vor, die später eingereicht worden sind (siehe Medienmitteilung).
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