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Medienmitteilung
2020
Vermögensverwalter und Trustees

FINMA bewilligt die dritte Aufsichtsorganisation

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erteilt SO-FIT eine Bewilligung als Aufsichtsorganisation. Sie bewilligt damit die dritte Aufsichtsorganisation gemäss Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG).

Die FINMA erteilt dem Organisme de Surveillance pour Intermédiaires Financiers & Trustees (SO-FIT) in Gründung mit Sitz in Genf per 11. August 2020 die Bewilligung als Aufsichtsorganisation (AO). Zudem anerkennt die FINMA SO-FIT als Selbstregulierungsorganisation (SRO). Das Gesuch zur Bewilligung von SO-FIT wurde vom Organisme d'Autorégulation des Gérants de Patrimoine (OAR-G) eingereicht. SO-FIT wird der Nachfolger von OAR-G.

 

Die Aufsichtsorganisationen werden in Zukunft für die Aufsicht über Vermögensverwalter und Trustees verantwortlich sein. Gegenwärtig liegen der FINMA noch zwei weitere Gesuche zur Bewilligung von Aufsichtsorganisationen vor, die später eingereicht worden sind (siehe Medienmitteilung).

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. +41 31 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch

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FINMA bewilligt die dritte Aufsichtsorganisation

Zuletzt geändert: 12.08.2020 Grösse: 0.28  MB
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