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2020
Vermögensverwalter und Trustees

FINMA verabschiedet Folgeregulierung zu FIDLEG und FINIG

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA verabschiedet ihre Folgeregulierung zu FIDLEG und FINIG. Diese umfasst eine neue Ausführungsverordnung zum FINIG sowie Anpassungen an FINMA-Verordnungen und Rundschreiben, die mit FIDLEG und FINIG angepasst werden mussten. Drei Rundschreiben werden aufgehoben. Die Anpassungen treten per 1. Januar 2021 und damit innerhalb der noch laufenden Übergangsfristen gemäss FIDLEG und FINIG in Kraft.

Die FINMA erlässt die Folgeregulierung zum Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG und Finanzinstitutsgesetz FINIG. Dafür erlässt sie neben Anpassungen an bestehenden FINMA-Verordnungen und Rundschreiben eine neue Finanzinstitutsverordnung-FINMA. Zudem hebt die FINMA drei nicht mehr benötigte Rundschreiben auf. Die FINMA unterzog diese Anpassungen und die neue Verordnung einer öffentlichen Anhörung. Sie treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

 

Die neue Finanzinstitutsverordnung -FINMA (FINIV-FINMA) regelt die Einzelheiten der Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensverwalter, Trustees und Verwalter von Kollektivvermögen, Details zur Berechnung der De-minimis-Schwelle im Zusammenhang mit der Bewilligung als Vermögensverwalter, sowie zum Risikomanagement und zum internen Kontrollsystem für Verwalter von Kollektivvermögen.


Das FIDLEG und FINIG sind zusammen mit den vom Bundesrat verabschiedeten Vollzugsverordnungen am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Diese Gesetze verpflichten die FINMA zum Erlass dieser Ausführungsbestimmungen in ausgewählten, vorwiegend technischen Punkten. Die FINMA berücksichtigte soweit möglich die Stellungnahmen aus der Anhörung. Insbesondere hat sie die Berechnung der Berufshaftpflichtversicherung gegenüber der Anhörungsvorlage vereinfacht.  

Senkung Schwellenwert für Wechselgeschäfte in Kryptowährungen

Die FINMA senkt zudem die Schwellenwerte für die Kundenidentifikation bei Wechselgeschäften in Kryptowährungen von bisher 5000 auf 1000 Franken. Mit dieser Anpassung in der Geldwäschereiverordnung-FINMA werden Mitte 2019 beschlossene internationale Vorgaben umgesetzt und den erhöhten Geldwäschereirisiken in diesem Bereich Rechnung getragen.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. +41 31 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch

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FINMA verabschiedet Folgeregulierung zu FIDLEG und FINIG

Zuletzt geändert: 12.11.2020 Grösse: 0.24  MB
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Anhörungsbericht

Ausführungsbestimmungen der FINMA zu FIDLEG und FINIG

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Ausführungsbestimmungen der FINMA zu FIDLEG und FINIG

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Finanzinstitutsverordnung-FINMA

Vorpublikation

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Stellungnahmen

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