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2021

FINMA stellt für Bewilligungsverfahren von Bitcoin Suisse AG eine ungünstige Prognose

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Bitcoin Suisse AG informiert, dass sie nach heutigem Stand ihr Bankbewilligungsgesuch als nicht genehmigungsfähig einstuft.

Die Bitcoin Suisse AG reichte 2019 ein Bankbewilligungsgesuch bei der FINMA ein. Die FINMA hat die Gesellschaft darüber informiert, dass sie sie nach heutigem Stand als nicht bewilligungsfähig einstuft und derzeit eine ungünstige Prognose stellt. Verschiedene bewilligungsrechtlich relevante Elemente lassen eine Erteilung als unwahrscheinlich erscheinen. Es bestehen unter anderem Hinweise auf Mängel im Geldwäscherei-Abwehrdispositiv. Die Bitcoin Suisse AG hat ihrerseits der FINMA nun mitgeteilt, dass sie im heutigen Zeitpunkt das Bankbewilligungsgesuch zurückzieht. Die FINMA stellt das Bewilligungsverfahren somit ein.


Die Bitcoin Suisse AG ist ein in Zug domizilierter Finanzintermediär, der sich im Geschäft mit Kryptowährungen spezialisiert hat. Die Gesellschaft wird nicht von der FINMA beaufsichtigt, untersteht jedoch der geldwäschereirechtlichen Aufsicht durch eine Selbstregulierungsorganisation. Die Zuständigkeit der FINMA bei nicht unterstellten Unternehmen fokussiert sich auf das Einleiten von Abklärungen und wo nötig das Ergreifen von Korrekturmassnahmen bei Hinweisen auf Verletzung von Aufsichtsrecht durch die unerlaubte Tätigkeit ohne erforderliche Bewilligung.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. +41 31 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch

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FINMA stellt für Bewilligungsverfahren von Bitcoin Suisse AG eine ungünstige Prognose

Zuletzt geändert: 17.03.2021 Grösse: 0.22  MB
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