Die folgenden Ausführungen betreffen Voraussetzungen und Erleichterungen für Erstversicherer (EV) der Aufsichtskategorien 4 und 5 im Rahmen des Kleinversichererregimes (KVR). Mehr zu den Voraussetzungen und Erleichterungen für Rückversicherer (RV) der Aufsichtskategorien 4 und 5 erfahren Sie auf der folgend verlinkten Seite.
Erleichterungen für Rückversicherer
Um am KVR teilnehmen zu können, müssen EV einige Voraussetzungen nach Art. 1c AVO erfüllen. Hierzu zählen folgende Kriterien bezüglich Kennzahlen:
Die Gesellschaften verfügen zudem über eine solide Planung, eine vorausschauende und einwandfreie Geschäftsführung und stabile Kennzahlen.
Ferner dürfen weder aufsichtsrechtliche Massnahmen noch Verfahren gegen das Versicherungsunternehmen laufen. Bei einer Run-off-Gesellschaft muss ein genehmigter Abwicklungsplan vorliegen.
Generell vom KVR ausgeschlossen sind Zweigniederlassungen, umhüllende Krankenkassen und Erstversicherer mit ausschliesslich professionellen Gegenparteien mit einer Befreiung gemäss Art. 30a Abs. 1 rev. VAG aufgrund bereits existierender weiterer Erleichterungen.
Es besteht die Möglichkeit, auf detaillierte Angaben im Bericht zum Swiss Solvency Test (SST) zur Entwicklung des risikotragenden Kapitals (RTK), des Zielkapitals (ZK) und der Auswirkungen von Szenarien während maximal drei Jahren in Folge zu verzichten, solange die aktuelle Risikosituation des Unternehmens jederzeit hinreichend nachvollziehbar ist.
Es fallen folgende regelmässige Erhebungen der FINMA weg:
Der Umfang der Berichterstattung wird reduziert.
EV müssen der FINMA jährlich die Bestätigung der Einhaltung von Corporate-Governance-Prinzipien und der Grundsätze des Risikomanagements einreichen. Dies geschieht zwingend mit dem vorgegebenen Formular in der Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) bis jeweils spätestens Ende April, welches Sie unter Eingaben finden.
Das zwingend zu verwendende Planungsfile als Beilage zum ORSA-Bericht (Own Risk and Solvency Assessment) steht unten zur Verfügung und muss spätestens bis Ende Februar via Zustellplattform eingereicht werden.
Fragen können Sie über die E-Mail-Adresse kvr-erv@finma.ch an die FINMA richten.
Ergänzende Informationen, insbesondere zum Kleinversicherersymposium, finden Sie im Dossier Kleinversicherer.
Dossier Kleinversicherer