Bericht über die Finanzlage

Mit dem Bericht über die Finanzlage legen die Versicherungsunternehmen und -konzerne vereinheitlichte Informationen über ihre wirtschaftliche Lage offen.

Die Offenlegung von standardisierten Informationen verfolgt eine verbesserte Transparenz im Markt. Damit soll die Marktdisziplin erhöht und dadurch der Schutz der Versicherten gestärkt werden.

Die Versicherungsunternehmen müssen spätestens am 30. April den jährlichen Bericht über die Finanzlage offenlegen und der FINMA einreichen. Gemäss den Vorgaben der FINMA besteht der Bericht aus einem Textteil mit Informationen zur Finanz- und Risikolage des Versicherungsunternehmens bzw. -konzerns und aus quantitativen Angaben zum Unternehmenserfolg, zur marktnahen Bilanz und zur Solvabilität. Er umfasst folgende Kapitel:

  • die Geschäftstätigkeit;
  • den Unternehmenserfolg;
  • das Risikomanagement und dessen Angemessenheit;
  • das Risikoprofil;
  • die Grundlagen und Methoden, auf denen die Bewertung insbesondere der Rückstellungen beruht;
  • das Kapitalmanagement;
  • die Solvabilität.
2016/02 FINMA-Rundschreiben "Offenlegung - Versicherer (Public Disclosure)" (03.12.2015)

Grundlagen zum Bericht über die Finanzlage (gültig bis 30.8.2024)

Zuletzt geändert: 06.05.2021 Grösse: 0.3  MB
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2016/02 FINMA-Rundschreiben "Offenlegung - Versicherer (Public Disclosure)" (03.12.2015)

Grundlagen zum Bericht über die Finanzlage (gültig ab 1.9.2024)

Zuletzt geändert: 25.06.2024 Grösse: 0.32  MB
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2016/02 FINMA-Rundschreiben – Anhang 1

gültig ab 1.9.2024

Zuletzt geändert: 26.06.2024 Grösse: 0.05  MB
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2016/02 FINMA-Rundschreiben – Anhang 1 - für das Berichtsjahr 2023 nicht anwendbar

gültig bis 30.8.2024

Zuletzt geändert: 22.08.2019 Grösse: 0.04  MB
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2016/02 FINMA-Rundschreiben – Anhang 2

gültig ab 1.9.2024

Zuletzt geändert: 26.06.2024 Grösse: 0.04  MB
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2016/02 FINMA-Rundschreiben – Anhang 2 - für das Berichtsjahr 2023 nicht anwendbar

gültig bis 30.8.2024

Zuletzt geändert: 22.08.2019 Grösse: 0.03  MB
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