Die Offenlegung von standardisierten Informationen verfolgt eine verbesserte Transparenz im Markt. Damit soll die Marktdisziplin erhöht und dadurch der Schutz der Versicherten gestärkt werden.
Die Versicherungsunternehmen müssen spätestens am 30. April den jährlichen Bericht über die Finanzlage offenlegen und der FINMA einreichen. Gemäss den Vorgaben der FINMA besteht der Bericht aus einem Textteil mit Informationen zur Finanz- und Risikolage des Versicherungsunternehmens bzw. -konzerns und aus quantitativen Angaben zum Unternehmenserfolg, zur marktnahen Bilanz und zur Solvabilität. Er umfasst folgende Kapitel: