Versicherungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, so organisiert zu sein, dass sie insbesondere alle wesentlichen Risiken erfassen, begrenzen und überwachen können. Sie nehmen dafür mindestens jährlich eine vorausschauende Selbstbeurteilung der Risikosituation und des Kapitalbedarfs vor. Mithilfe dieser Selbstbeurteilung entsteht ein Gesamtbild des Versicherers über seine Risiko- und Kapitalsituation sowie die Zusammenhänge zwischen Risiken und Kapital.
Die Anforderungen gelten für alle Schweizer Direktversicherer oder Rückversicherer, für Niederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen sowie für der FINMA unterstellte Versicherungsgruppen und Versicherungskonglomerate (Versicherungskonzerne).
Die FINMA prüft jährlich in einem systematischen Prozess die Einhaltung dieser aufsichtsrechtlichen Anforderungen.