Vom Pilotbetrieb ins neue Regulierungsregime 2019

Die FINMA achtet darauf, proportional und differenziert zu regulieren, das heisst in ihrer Regulierung unterschiedlichen Risiken und Geschäftstätigkeiten angemessen Rechnung zu tragen. Einen wichtigen Meilenstein bildet hierbei das Kleinbankenregime.

Dieses verfolgt das Ziel, die Komplexität der Regulierung und Aufsicht für kleine, besonders solide Institute zu reduzieren. Solche Institute sollen von bestimmten aufsichtsrechtlichen Vorgaben entlastet werden, wenn sie deutlich überdurchschnittlich kapitalisiert und mit hoher Liquidität ausgestattet sind. Um das Kleinbankenregime definitiv einzuführen, musste einerseits die bundesrätliche Eigenmittelverordnung geändert werden. Darauf basierend passte die FINMA andererseits diverse Rundschreiben an. Die revidierten Rundschreiben sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten, womit der Pilotbetrieb ins neue Regulierungsregime überführt wurde. Zusätzlich wurden sämtliche Prüfpunkte (Prüfprogramme) mit Ausnahme derjenigen betreffend Suitability und Geldwäscherei überarbeitet. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anforderungen in den Prüfprogrammen nicht weiter gehen als diejenigen in den FINMA-Rundschreiben.

 

Aufgrund der diversen Befreiungen und Erleichterungen im quantitativen und im qualitativen Bereich ist davon auszugehen, dass die Institute des Kleinbankenregimes und teilweise sogar sämtliche Institute der Aufsichtskategorien 4 und 5 direkte und indirekte Kosten beziehungsweise Opportunitätskosten einsparen können.

 

In der Ausgestaltung der Proportionalität ist die Schweizer Finanzmarktregulierung mit dem Kleinbankenregime im Vergleich zu anderen Finanzplätzen inhaltlich und zeitlich führend.

 

(Aus dem Jahresbericht 2019)

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