2014-47

← zurück zur Übersichtsseite

Partei X GmbH, natürliche Person A
Bereich Unerlaubt tätige Finanzdienstleister
Thema Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen
Zusammenfassung

A füllte Steuererklärungen aus und bot als Gesellschafter, Inhaber und einzelzeichnungsberechtigter Geschäftsführer der X GmbH sowie seines Einzelunternehmens seinen Kunden ein Investment in seine Unternehmen an. Mehr als 20 Personen zahlten insgesamt mehrere Tausend Schweizer Franken an A und seine Unternehmen. Die Gelder verwendete A für private Zwecke und für die Erweiterung seiner Geschäftstätigkeit. Die X GmbH, A und sein Einzelunternehmen haben gemäss Verfügung der FINMA als Gruppe gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen, ohne über die notwendige Bankenbewilligung (Art. 1 Abs. 2 BankG) zu verfügen.

Massnahmen

Feststellung (Art. 32 FINMAG), Konkurseröffnung über die X GmbH und über A (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 33 BankG), Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von 5 Jahren (Art. 34 FINMAG)

Rechtskraft

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation -
Entscheiddatum 06.11.2014
Backgroundimage