Partei | |
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Bereich | Amtshilfe |
Thema | andere |
Zusammenfassung | Die British Columbia Securities Commission (BCSC) ersuchte die FINMA um internationale Amtshilfe im Zusammenhang mit einer mutmasslichen Marktmanipulation. In ihrer Untersuchung hatte die BCSC ein Konto identifiziert, über das im Zeitraum der auffälligen Kursentwicklung über 36 Mio. Aktien der Gesellschaft X verkauft worden waren. Der Erlös aus diesen Transaktionen belief sich auf rund CAD 12 Mio. und wurde an verschiedene ausländische Gesellschaften weitertransferiert. Betroffen war unter anderem auch ein Konto in der Schweiz. Mit ihrem Amtshilfegesuch wollte die BCSC klären, wohin die Erträge aus der mutmasslichen Marktmanipulation geflossen sind bzw. wer davon profitiert haben könnte. Die FINMA erachtete die Voraussetzungen zur Amtshilfeleistung als erfüllt. Zum Anfangsverdacht hielt die FINMA fest, dass sich dieser bei einer Marktmanipulationsuntersuchung nicht nur auf Personen erstrecke, die in der verdächtigen Zeitperiode mit den fraglichen Titeln handelten. Er erstrecke sich auch auf die Geldströme, die ein Aufdecken der Finanzierungsquelle für die Marktmanipulation sowie der Abnehmer von Erträgen aus der mutmasslichen Marktmanipulation ermöglichen. |
Massnahmen | |
Rechtskraft | Eine gegen die Verfügung erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen, vgl. Urteil BVGer B-964/2014 vom 15.4.2014 (rechtskräftig). |
Kommunikation | - |
Entscheiddatum | 13.02.2014 |