2015-03

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Partie Bank X
Domaine Domaine autorisé
Thème Autres
Résumé

Im Rahmen des Marktaustritts der Bank X beschlossen die Aktionäre anlässlich der jährlichen ordentlichen Generalversammlung die Ausschüttung einer Substanzdividende in der Höhe von mehreren Millionen Schweizer Franken – dies trotz der ablehnenden Haltung der FINMA und des anwesenden Revisors. Um das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital (Art. 3 Abs. 2 Bst. b BankG i.V.m. Art. 15 BankV) mit Blick auf die bevorstehende Liquidation nicht zu gefährden, erliess die FINMA gegen die Bank X ein Verbot der Dividendenausschüttung und von Kapitalauszahlungen.

Mesure

Verbot der Dividendenausschüttung und von Entnahmen zulasten des Eigenkapitals (Art. 31 FINMAG).

Entrée en force

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Communication -
Date de la décision 17.04.2015
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