Partei | Natürliche Personen A, B, C |
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Bereich | Übernahmen und Offenlegung |
Thema | Offenlegung |
Zusammenfassung | A, B und C beabsichtigten eine Beteiligung an der kotierten X AG zu erwerben, diese über eine gewisse Zeit zu halten und gemeinsam wieder zu veräussern. C gründete zu diesem Zweck eine ausländische Investmentgesellschaft mit variablem Aktienkapital (Z SICAV) und hielt sämtliche stimmberechtigten Aktien der Z SICAV. A, B und C erwarben Anteile der Z SICAV, welche mit diesen Mitteln Aktien der X AG erwarb. Bei der Z SICAV handelt es sich um eine in der Schweiz nicht zum Angebot genehmigte kollektive Kapitalanlage. |
Massnahmen | Abweisung des Gesuchs |
Rechtskraft | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Kommunikation | - |
Entscheiddatum | 17.12.2021 |