Partei | X SA, natürliche Personen A, B und C |
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Bereich | Unerlaubt tätige Finanzdienstleister |
Thema | Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen |
Zusammenfassung | Die X SA nahm seit 2015 über Vermittler Darlehen über insgesamt rund CHF 3.6 Mio. von bis zu 31 Personen auf und verwendete diese hauptsächlich zur Finanzierung von grundsätzlich tragfähigen Projekten. Folglich hat sie ohne die erforderliche Bewilligung gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen. Die Organe der Gesellschaft haben auch selbst in wesentlichem Umfang Darlehen zur Finanzierung beigesteuert. Weil sich der geplante Projektverkauf schwierig gestaltete, geriet die Gesellschaft zunächst in einen Liquiditätsengpass, mit der Folge, dass die Gläubiger nicht mehr befriedigt werden konnten und im Laufe des Enforcementverfahrens gegenüber der X SA der Konkurs eröffnet wurde. |
Massnahmen | Feststellung (Art. 32 FINMAG); Unterlassungsanweisung gegenüber A, B und C (ohne Publikation) |
Rechtskraft | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtkräftig. |
Kommunikation | - |
Entscheiddatum | 08.02.2022 |