2023-06

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Partei Versicherungsvermittlerin X
Bereich Bewilligte
Thema andere
Zusammenfassung Versicherungsvermittlerin X war seit dem Jahr 2020 als juristische Person im Register der Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen eingetragen. Nach Ausscheiden einer Angestellten war keine rechtsgültig registrierte natürliche Person mehr für die X im Register eingetragen. Deshalb wurde diese aufgefordert, einen Nachweis zu erbringen, dass sie über einen solchen Mitarbeitenden verfügt, oder freiwillig auf die Registrierung zu verzichten. Nachdem die X den erforderlichen Nachweis nicht erbrachte hatte (Art. 44 Abs. 1 Bst. a VAG i.V.m. Art. 187 Abs. 3 AVO), verfügte die FINMA die kostenpflichtige Streichung aus dem Register der Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen.
Massnahmen Streichung aus dem Register der Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen (Art. 37 Abs. 1 FINMAG i.V.m. Art. 51 Abs. 1 und Abs. 2 Bst. g VAG).
Rechtskraft Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
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Entscheiddatum 19.09.2023
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