Fokus Finanzmarktinfrastrukturen

Die Recovery-Pläne der systemrelevanten Finanzmarktinfrastrukturen (FMI) SIX x-clear und SIX SIS wurden im Jahr 2021 von der FINMA erstmals unter Auflagen genehmigt. Die FINMA hat daneben ihre präferierte Resolution-Strategie für SIX x-clear mit relevanten in- und ausländischen Behörden besprochen und die regulatorischen Anforderungen für deren Umsetzung in die laufenden Arbeiten zur Evaluation des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) eingebracht.

Recovery-Planung

Die zentrale Gegenpartei SIX x-clear (CCP) und der Zentralverwahrer SIX SIS (CSD) haben ihre Recovery-Pläne gegenüber den Vorgängerfassungen wesentlich verbessert. Insbesondere können beide FMI Stabilisierungsmassnahmen im alleinigen Ermessen und unabhängig von der Muttergesellschaft SIX-Gruppe umsetzen. SIX x-clear hat zudem Verbesserungen aufgegleist, um bei Ausfall einer verbundenen zentralen Gegenpartei zusätzliche Mittel zur Verlustabsorption heranziehen zu können. Die FINMA hat beide Pläne auf dem Stand 2020 in der Berichterstattungsperiode 2021 erstmals genehmigt, wobei noch gewisse Auflagen bestehen und zu bearbeiten bleiben.

Resolution-Planung

Für SIX x-clear hat die FINMA ihre präferierte Resolution-Strategie definiert. Danach ist eine temporäre Fortführung der systemkritischen Funktion über die Dauer von maximal sechs Monaten zur Ermöglichung einer geordneten Geschäftsaufgabe (Wind-down) angestrebt. Die im Resolution-Fall erforderliche Zuweisung von Verlusten sowie Rekapitalisierung zur Ermöglichung des Wind-down können je nach Krisenszenario durch verschiedene Instrumente erfolgen. Diese umfassen zum einen für die Resolution reservierte vorfinanzierte Mittel (Gone-Concern-Mittel). Zum anderen sind es Mittel von Seiten der Clearing-Mitglieder, namentlich in Form von Resolution-Beiträgen (Resolution Cash Calls) oder durch Abschreibung von Forderungen. Vor deren Einsatz wäre jedoch zunächst das Eigenkapital der SIX x-clear abzuschreiben.


Die FINMA hat ihre präferierte Resolution-Strategie in der Berichterstattungsperiode der SNB, dem SIF sowie der internationalen Crisis Management Group für SIX x-clear vorgestellt. Des Weiteren hat sie sich – auch im Rahmen einer internationalen Expertengruppe – vertieft mit möglichen Resolution-Szenarien, den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln zu deren Bewältigung sowie potenziellen Auswirkungen auf die Finanzstabilität auseinandergesetzt. Zur Schaffung der regulatorischen Anforderungen für die Umsetzung der Resolution-Strategie hat sie ihre Anliegen in die laufenden Arbeiten zur FinfraG-Evaluation eingebracht. Dies betrifft insbesondere die rechtliche Verankerung CCP-spezifischer Resolution-Tools.


Verschiedene weitere Vorbedingungen für die Umsetzbarkeit der präferierten Resolution-Strategie sind noch zu schaffen.


Für SIX SIS hat die FINMA Grundlagenarbeiten für die Definition einer präferierten Resolution-Strategie vorgenommen.

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