Die primäre Resolution-Strategie der FINMA für eine global tätige Schweizer Grossbank ist deren Sanierung mittels "Single Point of Entry"-Bail-in (SPoE). Die FINMA interveniert dazu auf Stufe der Konzernobergesellschaft, d.h. bei der Credit Suisse Group AG bzw. der UBS Group AG. Der SPoE-Ansatz hat bei den international tätigen Grossbanken den entscheidenden Vorteil, dass lediglich die Heimaufsichtsbehörde ein Sanierungsverfahren durchführen muss. Beim SPoE-Ansatz werden die jeweils von der Konzernobergesellschaft ausgegebenen Bail-in-Bonds in Eigenkapital gewandelt.
Für die Resolvability haben die global tätigen Grossbanken alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere müssen sie eigene Fähigkeiten entwickeln und Hindernisse beseitigen, damit die FINMA im Krisenfall die gesamte Gruppe sanieren oder liquidieren kann. Die Vorkehrungen bzw. Fähigkeiten leiten sich aus der Too-big-to-fail-Regulierung und den jeweils für Credit Suisse und für UBS erstellten Resolution-Strategien ab. Zwischen den genannten Elementen – Regulierung, Strategien und Fähigkeiten der Banken – bestehen Wechselwirkungen und Abhängigkeiten (vergleiche auch die Tabelle unten). Da die globale Resolvability auch die ausländischen Gruppenteile erfasst, werden die Erwartungen der relevanten ausländischen Behörden im Resolution-Ansatz berücksichtigt. Die Sicherstellung der Resolvability ist ein mehrjähriger, von allen Seiten intensiv begleiteter Prozess. Bis heute konnten wichtige Zwischenziele erreicht werden.
Die Weiterführung der systemrelevanten Funktionen im Fall drohender Insolvenz ist durch den Schweizer Notfallplan sichergestellt. Die FINMA hat die Notfallpläne von Credit Suisse und UBS als umsetzbar beurteilt.
Im Jahr 2021 haben beide Banken ihre Resolvability in mehreren Bereichen weiter verbessert. Somit stehen für beide Institute zusätzliche Rabatte auf den Gone-Concern-Kapitalanforderungen in Aussicht. Die Resolvability-Beurteilung unterteilt sich in vier vorgegebene Kategorien gemäss untenstehender Tabelle.
Die FINMA beurteilt die Anforderungen an die strukturellen Entflechtungen bei beiden Grossbanken weiterhin als erfüllt, namentlich aufgrund der bereits seit längerem erfolgten Errichtung von Holdingstrukturen und der Ausgliederung der systemrelevanten Funktionen in Schweizer Tochtergesellschaften.
Im Bereich "operative Entflechtungen" haben beide Grossbanken wesentliche Fortschritte erzielt, sowohl bezüglich der operationellen Kontinuität als auch in Bezug auf den Zugang zu den Finanzmarktinfrastrukturen in einer Krise. Auch im Bereich "Umsetzung und Ressourcen" sind weitere Fortschritte erfolgt. Im Bereich "Liquidität" haben die Banken die von der FINMA verlangten Fähigkeiten hinsichtlich Schätzung und Reporting des Liquiditätsbedarfes in der Krise und im Abwicklungsfall in ihre Systeme nunmehr weitgehend integriert. Die Fähigkeiten der Banken zur Bereitstellung der relevanten Daten für die Durchführung eines Bail-in wurden erfolgreich getestet; in diesem Bereich wurden weitere Verbesserungsschritte zur Implementierung festgelegt.
Die bestehende Verteilung der Geschäftsfelder auf die einzelnen Rechtseinheiten führt in der UBS Group zu erhöhten finanziellen Verflechtungen. Die UBS hat die von der FINMA vorgegebenen mitigierenden Massnahmen umgesetzt und wird weiter eine transparente Berichterstattung aufbauen.
Verbleibende Arbeiten auf Seiten der Banken, insbesondere in den Bereichen "Bewertungen" und "Restrukturierung" werden bestenfalls bis Ende 2022 abgeschlossen werden können.
Die Behörden haben die regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Grundlagen in den Bereichen "konzerninterne finanzielle Verflechtungen", "Kapital", "Durchführung eines Bail-in", "Liquidität" und "Restrukturierung" ebenfalls weiterentwickelt.
Der Status der Vorbereitungsarbeiten per Ende 2021 wird in der untenstehenden Tabelle gezeigt. Der Farbcode gibt den Umsetzungsstand gemessen am Ziel der vollen globalen Resolvability wieder. Die Richtungspfeile informieren über die Entwicklung gegenüber dem Stand im Vorjahr.
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