Die inlandorientierten systemrelevanten Banken haben gemäss dem Schweizer Too-big-to-fail-Regime (TBTF) innert drei Jahren nach Feststellung ihrer Systemrelevanz umsetzbare Notfallpläne zu erstellen. Diese ursprüngliche Frist ist für die PostFinance 2018, für Raiffeisen 2017 und für die Zürcher Kantonalbank (ZKB) 2016 abgelaufen. Die FINMA hat den Banken Fristverlängerungen gewährt.
Alle drei Banken setzen in ihrer Notfallstrategie auf eine Rekapitalisierung und Weiterführung ihrer Geschäftstätigkeit.
Raiffeisen erfüllt erstmals die Kapitalanforderungen zur Umsetzung dieser Strategie. Sie hat dafür über die letzten Jahre Bail-in-Bonds herausgegeben, welche im Notfall mittels Bail-in von Fremd- in Eigenkapital gewandelt werden können. Den restlichen Bedarf für eine potenzielle Krise deckt sie durch Reservierung von CET1-Kapital (Common Equity Tier 1) und AT1-Kapital (Additional Tier 1).
Die ZKB hat das erforderliche Kapital noch nicht vollständig aufgebaut. Ihr Plan zum Aufbau der Mittel wird jedoch weiterhin als plausibel beurteilt. Das neue Bankgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, sieht nun auch für Kantonalbanken die Möglichkeit der Herausgabe von zusätzlichen verlustabsorbierenden Anleihen vor. Somit kann die ZKB auch Bail-in-Bonds herausgeben. Sie hat Anfang 2023 damit begonnen, die entsprechenden Mittel durch die Emission von Bail‐in‐Instrumenten aufzubauen und plant, zeitnah weitere Emissionen zu tätigen.
Demgegenüber hat die PostFinance ihre Notfallplanung neu auszurichten. Das Parlament ist im vergangenen Jahr nicht auf die Revision des Postorganisationsgesetzes und den Bundesbeschluss über die Kapitalisierungszusicherung des Bundes an die Schweizerische Post eingetreten. Zudem muss die PostFinance ihre Alternativstrategie sowie den Bereich "Operationelle Abhängigkeiten" verbessern.
Nachfolgend werden der Stand der Umsetzung der Notfallpläne und die Resolution-Strategien von PostFinance, Raiffeisen und ZKB erläutert.
Letztes Jahr wies die PostFinance aufgrund der vom Bundesrat geplanten Kapitalisierungszusicherung eine plausible Strategie zur Rekapitalisierung im Notfall auf. Diese Strategie ist aufgrund des Nichteintretens des Parlaments auf die Anträge des Bundesrates betreffend Änderung des Postorganisationsgesetzes sowie Bundesbeschluss über die Kapitalisierungszusicherung an die Schweizerische Post hinfällig geworden. Die PostFinance muss somit ihren Notfallplan überarbeiten.
In den Bereichen "operationelle Abhängigkeiten" und "alternative Resolution-Strategie" muss der Notfallplan ebenfalls verbessert werden.
Die Resolution-Strategie der Raiffeisen-Gruppe zur Rekapitalisierung und Weiterführung des Bankgeschäftes wird durch ihre besondere Genossenschaftsform geprägt. Ohne zusätzliche Massnahmen müsste die FINMA bei drohender Insolvenz für die über 200 eigenständigen Raiffeisenbanken separate Sanierungsverfahren durchführen. Um dies zu vermeiden, hat die FINMA die gesetzliche Kompetenz, die Raiffeisenbanken im Krisenfall zu einer Sanierungsgesellschaft zusammenzuführen und die ganze Gruppe in einem einzigen Verfahren zu sanieren. Wenn die Gläubiger zur Verlusttragung herangezogen werden müssen (Bail-in), kann die zusammengeführte Sanierungseinheit zusätzlich in eine andere Rechtsform gewandelt werden.
Raiffeisen hat das Gone-Concern-Kapital per Ende 2022 vollständig aufgebaut, womit der Notfallplan als umsetzbar beurteilt werden kann. Sie hat dafür in den Jahren 2020 bis 2022 verschiedene Bail-in-Bonds-Emissionen getätigt. Den restlichen Bedarf erfüllt sie durch Umgliederung von CET1 und AT1 von Going- zu Gone-Concern-Kapital. Durch die Umgliederung ist das Kapital für eine Rekapitalisierung im Notfall reserviert.
Bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ist der Kanton Zürich Alleineigentümer und haftet für alle nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Bank, soweit ihre eigenen Mittel nicht ausreichen. In einer Krise hätte folglich in erster Linie der Kanton die notwendigen Mittel zur Rekapitalisierung der Bank zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Notfallplanung wird die Höhe der notwendigen Mittel bestimmt, um die ZKB in einer Krise angemessen zu rekapitalisieren. Für einen umsetzbaren Notfallplan hat die ZKB zumindest die Hälfte dieser Mittel im Voraus mit den in der Eigenmittelverordnung vorgesehenen Instrumenten bereitzustellen. Anrechenbar sind gegenwärtig die dafür bestimmte Dotationskapitalreserve, eine Tier-2-Anleihe und die bereits emittierten Bail-In-Bonds als zusätzliche verlustabsorbierende Mittel.
Die ZKB erfüllt mit den genannten Instrumenten die für eine Rekapitalisierung erforderlichen Gone-Concern-Mittel betragsmässig noch nicht vollständig, weshalb der Notfallplan weiterhin als nicht umsetzbar beurteilt wird. Im Rahmen der Revision des Bankengesetzes wurde per Januar 2023 die Grundlage zur Emission von Bail-in-Schuldinstrumenten für Kantonalbanken geschaffen. Die ZKB hat auf dieser Basis Anfang 2023 damit begonnen, die entsprechenden Mittel durch die Emission von Bail‐in‐Instrumenten aufzubauen und plant, zeitnah weitere Emissionen zu tätigen.