Flexibel und mobil sind für die FINMA nicht nur Schlagworte. Familien- und Freizeitfreundliche Arbeitsbedingungen und die Unterstützung der individuellen Lebensgestaltung aller Mitarbeitenden gehören zu einem modernen und fairen Arbeitgeber. Deshalb legen wir grossen Wert auf Familienfreundlichkeit und auf eine gesunde Vereinbarkeit von Arbeit und Freizeit. Viele FINMA-Mitarbeitenden haben Kinder im schulpflichtigen Alter, pflegen zeitintensive Hobbies oder gehen gerne auf längere Reisen. Lesen Sie hier, wie wir Flexibilität umsetzen.
Die FINMA bietet ihren Mitarbeitenden viel Eigenverantwortung und genügend Freiraum zur Gestaltung der eigenen Arbeitszeit. Grundlage ist ein Jahresarbeitszeit-Modell mit Zeiterfassung auf Basis einer 42-Stunden-Woche. Die Rahmenarbeitszeiten von Montag bis Samstag von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr sowie die Regeln zur zeitlichen Kompensation von Mehrarbeit ermöglichen ein hohes Mass an Flexibilität. Mitarbeitende der obersten beiden Kaderstufen erfassen ihre Arbeitszeiten nicht.
Rund ein Fünftel der FINMA-Mitarbeitenden arbeitet Teilzeit. Neue Stellen werden, wo immer möglich, auch im Teilzeitpensum von 80 Prozent ausgeschrieben. Jobsharing wird ebenfalls gefördert. In den meisten Funktionen können FINMA-Mitarbeitende zudem zwischen zwei verschiedenen Teilzeitmodellen auswählen.
Mobil arbeiten gehört in der FINMA zum Standard: Alle Mitarbeitenden sind mit einem modernen Business-Laptop und umfassendem Remote-Zugang ausgestattet. Arbeiten unterwegs oder zuhause ist dadurch jederzeit gut möglich.
Home-Office und mobiles Arbeiten sind zudem als Grundsätze im Arbeitszeitreglement der FINMA verankert. Diese Möglichkeit wird von Mitarbeitenden vieler FINMA-Funktionen und aller Hierarchiestufen geschätzt und genutzt.
Sowohl der FINMA-Hauptsitz in Bern, als auch der Standort in Zürich sind zentral gelegen und jeweils nur wenige Gehminuten von den Hauptbahnhöfen entfernt. Die Adressen und Anfahrtspläne finden Sie in den Kontaktangaben.
An beiden FINMA Standorten gibt es Pausenräume, Begegnungszonen und vergünstigte Verpflegungsmöglichkeiten.
Der bezahlte Mutterschaftsurlaub in der FINMA beträgt 16 Wochen. Er kann durch Ferien oder unbezahlten Urlaub verlängert werden. Während 12 Monaten nach der Geburt können Mitarbeiterinnen auf Wunsch ihr Arbeitspensum auf bis zu 40 Prozent reduzieren und ihre Funktion beibehalten. Der bezahlte Elternschaftsurlaub (bei Vaterschaft und Adoption) beträgt vier Wochen. Dieser kann in Form von unbezahltem Urlaub um bis zu zwei Wochen verlängert werden.
Die Betreuungszulage pro Kind in Ausbildung beträgt in der FINMA 300.– Franken im Monat.
Mitarbeitende können jedes Jahr gegen einen Lohnabzug von 2 Prozent eine zusätzliche Woche Urlaub erwerben.
Alle fünf Anstellungsjahre erhalten FINMA-Mitarbeitende eine Treueprämie von fünf Tagen bezahltem Urlaub.
Ebenfalls alle fünf Jahre können Mitarbeitende einen unbezahlten Urlaub von drei Monaten in Anspruch nehmen. Wer sein unbezahltes Sabbatical nach fünf Jahren nicht bezieht, erhält nach zehn Anstellungsjahren Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit von sechs Monaten.
Unsere Mitarbeitenden haben kostenlosen Zugang zu den Beratungsdienstleistungen rund um Kinder- und Angehörigenbetreuung von Profawo. Unser Partner Profawo vermittelt zudem Krippenplätze, Tageseltern und Nannies. Für FINMA-Mitarbeitende ist diese Vermittlung kostenlos.
Der bezahlte Urlaub für unvorhersehbare Pflegesituationen beträgt drei Tage pro Fall. Er gilt nicht nur für Familienmitglieder im gleichen Haushalt. Er deckt auch den weiteren Familienkreis ab, beispielsweise die Betreuung der Eltern in einem Pflegenotfall.
Als zusätzliche Mobilitätsförderung erhalten alle FINMA-Mitarbeitenden wahlweise ein Generalabonnement der SBB oder eine jährliche Fahrtenpauschale.