Die EHP dient primär allen Instituten, welche bereits eine FINMA-Zulassung besitzen, oder eine solche beantragen möchten. Institute mit einer FINMA-Zulassung werden aktiv von der FINMA eingeladen, die EHP zu nutzen. Institute ohne FINMA-Zulassung informieren sich auf der FINMA Homepage, ob für Ihr Institut der Bewilligungsprozess über die EHP erfolgt. Die betroffenen Zulassungen sind hier zu finden.
Sie können bei der FINMA einen Selbstregistrierungsantrag einreichen. Bitte konsultieren Sie vorgängig die Informationen zur Selbstregistrierung unter dem folgenden Link. Dort finden Sie auch den Zugang für den Selbstregistrierungsantrag.
Bitte melden Sie die zu korrigierenden Angaben an digital@finma.ch. Sie erhalten innerhalb einer angemessenen Frist eine Rückmeldung von unserem Support-Team.
Damit die Registrierung erfolgreich abgeschlossen werden kann, muss sie beim erstmaligen Aufruf ohne Unterbruch durchgeführt werden. Sofern der erhaltene Link nicht mehr funktioniert oder abgelaufen ist (der Link ist grundsätzlich 21 Tage gültig), melden Sie sich unter Angabe der Fehlermeldung (Screenshot) bei digital@finma.ch. Sie erhalten innerhalb einer angemessenen Frist eine Rückmeldung von unserem Support-Team.
Sollten Sie den Selbstregistrierungsantrag bereits einmal (zum Beispiel für einen anderen Antrag) benutzt haben, kann die gleiche E-Mail-Adresse nicht verwendet werden. Wenn Sie bereits ein Institut angemeldet haben, kann Ihr bestehendes BVA-Konto mit dem neuen, noch nicht gemeldeten Institut verknüpft werden. Setzen Sie sich mit digital@finma.ch in Verbindung. Sie erhalten innerhalb einer angemessenen Frist eine Rückmeldung von unserem Support-Team.
In der Regel wird ein Antrag innerhalb weniger Tage bearbeitet und genehmigt. Teilweise kann es zu leichten Verzögerungen kommen. Die gemeldeten Personen (verantwortliche / stellvertretende Person) erhalten eine E-Mail, sobald der Antrag genehmigt wurde. Ausserdem erfolgt später eine Bestätigung per Post. Sollte der Antrag nach 5 Arbeitstagen nicht genehmigt sein, bitten wir Sie sich über digital@finma.ch bei uns zu melden.
Mit der Genehmigung des Selbstregistrierungsantrags erhalten Sie Zugang zur EHP. Die Genehmigung bedeutet weder dass Sie nun ein FINMA-bewilligtes Institut, noch unterstellungspflichtig sind. Mit der Selbstregistrierung erhalten Sie ausschliesslich Zugang zur EHP und den dort befindlichen Gesuchs- und Meldungsvorlagen.
Die Anmeldung für die EHP erfolgt durch die Meldung von mindestens zwei berechtigungsverantwortlichen Personen (BVA). Folgen Sie dazu den Angaben auf dieser Seite der FINMA Homepage. Bei Neubewilligungen erhalten sie nach der rechtskräftigen Bewilligung eine Einladung zur Anmeldung auf der EHP.
Die BVA ist sozusagen die EHP-Administratorin oder der EHP-Administrator des Institutes. Beim Einsatz der EHP obliegt es den BVAs, einerseits die elektronische Empfangsbereitschaft zum Erhalt der digitalen Erhebungen der FINMA zu gewährleisten, andererseits die Rechte der weiteren Benutzerinnen und Benutzer bei Ihrem Institut zu vergeben und zu verwalten. Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung "Die Rolle des Berechtigungsverantwortlichen".
Mit Einverständnis des Instituts ist dies möglich. Sie erhalten damit alle Rechte und Pflichten einer BVA des entsprechenden Instituts und erhalten grundsätzlich Einblick in alle Daten des Instituts, welche über die EHP gepflegt und verwaltet werden. Nach erfolgtem Bewilligungsverfahren können Sie über das folgende Formular die BVA-Rolle wieder löschen bzw. an einen internen Mitarbeiter des Instituts übertragen.
Änderungen, Löschung und der Ersatz von BVAs erfolgen über das entsprechende Formular auf der FINMA-Homepage.
Nutzen Sie hierfür den Portalzugang. Auf der Startseite der FINMA-Homepage finden Sie den Link unter EHP-Login. Danach finden Sie den EHP Zugang unter den verfügbaren Anwendungen.
Neue Datenerhebungen werden unter dem Menupunkt "Erhebungen" angezeigt. Die bei der FINMA registrierten BVA erhalten zudem eine E-Mail-Notifikation sobald eine neue Erhebung aufgeschaltet wurde, welche für ihr Institut relevant ist.
Damit eine Erhebung bearbeitet und eingereicht werden kann, muss der BVA vorgängig die Erhebung einem "Manager" zuweisen. Wenn die Erhebung noch keinem Manager zugewiesen wurde, kann die Erhebung nicht geöffnet werden. Die Zuweisung erfolgt mittels folgenden Buttons:
Es können nur vorgängig vom BVA im Menupunkt "Administration" erfasste interne oder externe Benutzer der Erhebung zugewiesen werden. Der BVA kann jederzeit neue Benutzer erfassen und entsprechende Rollen vergeben (Manager, Sachbearbeiter). Einer Erhebung kann genau ein Benutzer mit der Rolle "Manager" zugewiesen werden oder mehrere Benutzer mit der Rolle "Sachbearbeiter". Weitere Informationen zum Berechtigungskonzept finden Sie in der Online-Hilfe.
In der Erhebung wird angezeigt, ob ein Lieferschein eingereicht werden muss oder nicht. Weitere Informationen finden Sie unter dem Thema "EHP-Lieferschein".
Bitte melden Sie sich unter digital@finma.ch. Sie erhalten innerhalb einer angemessenen Frist eine Rückmeldung von unserem Support-Team.
Sobald das Formular keine Validierungsfehler (z.B. fehlende Pflichtfelder) mehr enthält, wechselt der Status des Formulars auf "validiert". Es müssen sämtliche Formulare im Status validiert sein, damit das Gesuch / die Meldung eingereicht werden kann. Der Status "validiert" auf der Erhebung bedeutet, dass die Erhebung vom Manager validiert wurde. Es können aber weiterhin Änderungen am Formular vorgenommen werden.
Typische Formen einer Eingabe an die FINMA sind Erstbewilligungs- und Änderungsgesuche, sowie Gesuche betreffend Ende der Unterstellung, aufsichtsrechtliche Meldungen, Anträge oder Mitteilungen.
Vergewissern Sie sich, ob der Geschäftsfall bereits über die EHP eingereicht werden kann (Vgl. Frage "Was kann alles über die EHP eingereicht werden"), und ob Sie bei der Eingabemaske die richtigen Daten ausgewählt haben (Institut / Produkt, Zulassung). Sind alle diese Punkte erfüllt und Sie können die Vorlage trotzdem nicht sehen, melden Sie sich unter digital@finma.ch. Sie erhalten innerhalb einer angemessenen Frist eine Rückmeldung von unserem Support-Team.
Sobald eine Eingabe korrekt übermittelt wurde, ändert der Status der Eingabe auf "In Prüfung bei FINMA" oder "Eingereicht an FINMA" bzw. "Eingereicht und abgeschlossen". Solange die Eingabe sich noch im Status "In Bearbeitung" befindet, wurde es noch nicht der FINMA übermittelt.
Mit dem Button "Einreichen" innerhalb der Eingabe kann man die Eingabe bei der FINMA einreichen.
Nur der "Verantwortliche" und der "Stellvertreter" können eine Eingabe einreichen. Bei der Erstellung der Eingabe werden die beiden Berechtigungen initial vom Ersteller vergeben. Unter dem Button "Berechtigungen" kann der BVA, der "Verantwortliche" oder der "Stellvertreter" der Eingabe jederzeit die Berechtigungen innerhalb der Eingabe neu vergeben. Es können nur vorgängig vom BVA im Menupunkt "Administration" erfasste interne oder externe Benutzer einer Eingabe zugewiesen werden. Der Verantwortliche und der Stellvertreter sind in der Eingabe jederzeit ersichtlich:
Grundsätzlich muss eine Eingabe nicht rechtsgültig signiert werden. Ausnahmen bilden Geschäftsfälle, bei welchem dies explizit gefordert wird (Ersichtlich in der Anzeige "Eingabe mit Lieferschein"). Bei Eingaben mit Lieferschein, muss einzig ein rechtsgültig signierter EHP-Lieferschein eingereicht werden. Der EHP-Lieferschein wird entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur über die EHP oder handschriftlich signiert per Post eingereicht. Mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des EHP-Lieferscheines bestätigen Sie, die Angaben in Ihrer Eingabe an die FINMA wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Vereinzelt müssen Beilagen z.B. die Selbstdeklarationen ebenfalls rechtsgültig unterzeichnet eingereicht werden.
Sobald das Formular keine Validierungsfehler (z.B. fehlende Pflichtfelder) mehr enthält, wechselt der Status des Formulars auf "validiert". Es müssen sämtliche Formulare im Status validiert sein, damit die Eingabe eingereicht werden kann. Öffnen Sie das Formular und gehen Sie alle Schritte mittels Navigation (links) durch, es müssen alle Pflichtfelder (mit einem Stern * gekennzeichnet) ausgefüllt werden. Am Schluss klicken Sie auf "Eingabe prüfen und Speichern" und "Schliessen" um das Formular zu schliessen.
Bitte melden Sie die Fehlermeldung (Screenshot) inkl. Beschreibung des Geschäftsfalls und Angabe der ID der Eingabe an digital@finma.ch. Sie erhalten innerhalb einer angemessenen Frist eine Rückmeldung von unserem Support-Team.
Sofern der Benutzer der "Verantwortliche" oder der "Stellvertreter" der entsprechenden Eingabe ist, kann er die Eingabe löschen. Sofern die Eingabe bereits eingereicht wurde kann er die Eingabe zurückziehen. Achtung: Zurückgezogene Eingaben können nicht mehr bearbeitet werden. Falls die Eingabe fälschlicherweise oder zu früh der FINMA übermittelt wurde, bitten wir Sie dies an digital@finma.ch oder, sofern bekannt, dem zuständigen FINMA Account Manager zu melden.
Aktuell können folgende Geschäftsfälle über die EHP eingereicht werden:
Eingaben, welche noch nicht über die EHP eingereicht werden können, sind über die bisherigen Kanäle bei der FINMA einzureichen (Zustellplattform, physisch per Post).
Aktuell können folgende Geschäftsfälle über die EHP eingereicht werden:
Gesuche oder Meldungen, Anträge und Mitteilungen, welche noch nicht über die EHP eingereicht werden können, sind über die bisherigen Kanäle bei der FINMA einzureichen (Zustellplattform, physisch per Post). Die entsprechenden Vorlagen sind auf der FINMA Homepage zu finden.
Eine neue Eingabe (z.B. ein Erstbewilligungsgesuch für eine neue kollektive Kapitalanlage, oder ein Änderungsgesuch) kann unter dem Menupunkt "Eingaben" mit dem Button "Neue Eingabe" erstellt werden.
Grundsätzlich muss eine Eingabe nicht rechtsgültig signiert werden. Ausnahmen bilden Geschäftsfälle, bei welchem dies explizit gefordert wird (Ersichtlich in der Anzeige "Eingabe mit Lieferschein"). Bei Eingaben mit Lieferschein, muss einzig ein rechtsgültig signierter EHP-Lieferschein eingereicht werden. Der EHP-Lieferschein wird entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur über die EHP oder handschriftlich signiert per Post eingereicht. Mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des EHP-Lieferscheines bestätigen Sie, die Angaben in Ihrer Eingabe an die FINMA wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Vereinzelt müssen Beilagen z.B. die Selbstdeklarationen ebenfalls rechtsgültig unterzeichnet eingereicht werden.
Grundsätzlich muss kein EHP-Lieferschein eingereicht werden. Ausnahmen bilden Geschäftsfälle, bei welchem dies explizit gefordert wird (Ersichtlich in der Anzeige "Eingabe mit Lieferschein"). Der EHP-Lieferschein wird nach dem Einreichen der Eingabe oder der Erhebung generiert, sofern der Lieferschein für die entsprechende Erhebung resp. Eingabe benötigt wird. Der EHP-Lieferschein wird entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäss dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES; SR 943.03)) via EHP oder handschriftlich signiert per Post eingereicht. Mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des EHP-Lieferscheines bestätigen Sie, die Angaben in Ihrer Eingabe an die FINMA wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Postalische Eingaben von Beilagen sollen jeweils mit einem EHP-Lieferschein erfolgen, da diese über den aufgedruckten QR-Code direkt dem pendenten Geschäft zugeordnet werden können. Ein EHP-Lieferschein kann nach dem Einreichen der Eingabe wiederholt über den entsprechenden Button erzeugt werden.
In der Erhebung bzw. der Eingabe wird angezeigt, ob ein Lieferschein eingereicht werden muss oder nicht (Anzeige "Eingabe mit Lieferschein").
Nachdem die Eingabe über den Button "Einreichen" eingereicht wurde, wird an gleicher Stelle ein Button "Elektronisch zustellen" angezeigt. Über diesen Button kann der qualifiziert elektronisch signierte Lieferschein eingereicht werden. Elektronisch signierte Anhänge bei Eingaben können nur zusammen mit dem elektronisch signierten Lieferschein übermittelt werden. Bitte laden Sie den qualifiziert elektronisch signierten Lieferschein nicht als Anhang hoch.
Grundsätzlich empfehlen wir Eingaben vollständig elektronisch zu tätigen. Dadurch werden die Medienbrüche reduziert und die FINMA erhält zeitnah die für die Beurteilung der Eingabe notwendigen Informationen. Ist für Sie der elektronische Weg jedoch nicht möglich, dann bitten wir Sie, den Lieferschein auszudrucken, zu unterzeichnen und, falls vorhanden, zusammen mit den physischen Beilagen einzureichen. Sobald die Dokumente bei der FINMA eingegangen sind, erscheinen sie unter "bei der FINMA eingegangene Anhänge". Hier werden alle bei der FINMA eingegangenen physischen per Post oder elektronisch signierten Anhänge angezeigt, sobald sie bei der FINMA eingegangen sind. Bei physischen Nachreichungen bitten wir Sie, jeweils den Lieferschein mit den neuen/angepassten Dokumenten erneut der FINMA zuzustellen.
Der EHP-Lieferschein wird nach dem Einreichen des Gesuchs oder der Erhebung generiert, sofern der Lieferschein für die entsprechende Erhebung resp. Gesuch benötigt wird. Der EHP-Lieferschein wird entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäss dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES; SR 943.03)) via EHP oder handschriftlich signiert per Post eingereicht. Mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des EHP-Lieferscheines bestätigen Sie, die Angaben in Ihrer Eingabe an die FINMA wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Postalische Eingaben von Beilagen sollen jeweils mit einen EHP-Lieferschein erfolgen, da diese über den aufgedruckten QR-Code direkt dem pendenten Geschäft zugeordnet werden können. Ein EHP-Lieferschein kann nach dem Einreichen des Gesuchs wiederholt über den entsprechenden Button erzeugt werden.
In der Erhebung bzw. dem Gesuch wird angezeigt, ob ein Lieferschein eingereicht werden muss oder nicht.
Nachdem das Gesuch über den Button "Einreichen" eingereicht wurde, wird an gleicher Stelle ein Button "Elektronisch zustellen" angezeigt. Über diesen Button kann der qualifiziert elektronisch signierte Lieferschein eingereicht werden.
Elektronisch signierte Anhänge bei Gesuchen können nur zusammen mit dem elektronisch signierten Lieferschein übermittelt werden.
Bitte laden Sie den qualifiziert elektronisch signierten Lieferschein nicht als Anhang hoch.
Grundsätzlich empfehlen wir Eingaben vollständig elektronisch zu tätigen. Dadurch werden die Medienbrüche reduziert und die FINMA erhält zeitnah die für die Beurteilung des Gesuchs notwendigen Informationen. Ist für Sie der elektronische Weg jedoch nicht möglich, dann bitten wir Sie, den Lieferschein auszudrucken, zu unterzeichnen und, falls vorhanden, zusammen mit den physischen Beilagen einzureichen. Sobald die Dokumente bei der FINMA eingegangen sind, erscheinen sie unter "bei der FINMA eingegangene Anhänge". Hier werden alle bei der FINMA eingegangenen physischen per Post oder elektronisch signierten Anhänge angezeigt, sobald sie bei der FINMA eingegangen sind. Bei physischen Nachreichungen bitten wir Sie, jeweils den Lieferschein mit den neuen/angepassten Dokumenten erneut der FINMA zuzustellen.
Grundsätzlich muss mit dem Gesuch einzig ein rechtsgültig signierter EHP-Lieferschein eingereicht werden. Der EHP-Lieferschein wird entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur über die EHP oder handschriftlich signiert per Post eingereicht. Mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des EHP-Lieferscheines bestätigen Sie, die Angaben in Ihrer Eingabe an die FINMA wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Vereinzelt müssen Beilagen z.B. die Selbstdeklarationen ebenfalls rechtsgültig unterzeichnet eingereicht werden.
Weitere Informationen inkl. Erklärvideos zum Vorgehen für die Einreichung eines Bewilligungsgesuches als Vermögensverwalter und/oder Trustee finden Sie hier.
Das Bewilligungsgesuch kann bei der FINMA erst eingereicht werden, wenn es durch die Aufsichtsorganisation (AO) geprüft wurde und diese eine Anschlussbestätigung ausgestellt hat (weitere Informationen zum Bewilligungsprozess finden Sie in der FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2022 sowie auf der Webseite). Gesuche ohne Vorliegen einer AO-Anschlussbestätigung sind unvollständig und können nicht eingereicht werden. Die Anschlussbestätigung der AO muss als Anhang im EHP-Gesuch hochgeladen werden und der entsprechenden Kategorie "Anschlussbestätigung der Aufsichtsorganisation" zugewiesen werden.
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