Geschäftsbereich Enforcement

Der Geschäftsbereich Enforcement ist in die drei Organisationseinheiten «Abklärungen», «Verfahren» sowie «Amtshilfe» gegliedert.

Er tätigt Abklärungen bei Hinweisen auf schwere Verstösse gegen das Aufsichtsrecht durch Bewilligungsträger oder (natürliche und juristische) Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben und somit unerlaubt tätig sind. Wo nötig, wird ein Enforcementverfahren nach den Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) eröffnet. Wurde Aufsichtsrecht schwer verletzt, werden in einer anfechtbaren Verfügung die zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands erforderlichen Massnahmen angeordnet. Sofern schwere Verletzungen von Aufsichtsrecht natürlichen Personen zuzurechnen sind, wird gezielt gegen solche Personen vorgegangen.

Zudem verfolgt der Geschäftsbereich Insidergeschäfte und Fälle von Marktmanipulation durch alle Marktteilnehmer auf dem schweizerischen Effektenmarkt sowie auf ähnlichen Märkten im In- und Ausland im Falle von Bewilligungsträgern und deren Angestellten. Weiter unterstützt der Geschäftsbereich die anderen FINMA-Geschäftsbereiche in ihrer Aufsichtstätigkeit zum Thema unzulässiges Marktverhalten fachlich und konzeptionell (Querschnittsfunktion Marktintegrität). Zur Durchsetzung der Finanzmarktgesetze arbeitet der Geschäftsbereich mit in- und ausländischen Behörden zusammen. Er ist zuständig für die internationalen Amtshilfeverfahren sowie die Betreuung von Vorort-Kontrollen ausländischer Aufsichtsbehörden, ferner für die passive nationale Rechtshilfe sowie die Zusammenarbeit mit der Bundesanwaltschaft.

Des Weiteren nimmt der Geschäftsbereich Enforcement die Aufsichtstätigkeit im Bereich Offenlegung und Übernahmewesen wahr.


Organigramm Geschäftsbereich Enforcement

Organigramm Geschäftsbereich Enforcement

Zuletzt geändert: 01.03.2022 Grösse: 0.02  MB
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